Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz konnte dem Mann nicht helfen (10 U 604/99). Denn nach Ansicht eines medizinischen Sachverständigen waren die stationären Aufenthalte für Diagnostik und Therapie der Kopfschmerzen medizinisch nicht notwendig - und nur dann gibt es Krankenhaustagegeld.
Bei der Beurteilung komme es nicht allein auf die Einschätzung des behandelnden Arztes an, so das OLG, sondern darauf, ob die Heilbehandlung nach 'objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen' notwendig sei. Und nach neuesten medizinischen Erkenntnissen heile eine Gehirnerschütterung innerhalb weniger Monate ohne Folgen aus.
| © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de |
|
|