Unfallgeschädigter bekommt von der Krankenversicherung kein Tagegeld

Fünfeinhalb Monate nach einem Unfall, bei dem er eine Gehirnerschütterung erlitten hatte, ließ sich ein Mann wegen Kopfschmerzen in einer Klinik behandeln. Nach einem halben Jahr ging er deswegen noch einmal wochenlang ins Krankenhaus. Von seiner Versicherung verlangte der Versicherungsnehmer Krankenhaustagegeld für den Klinikaufenthalt, erhielt aber abschlägigen Bescheid.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz konnte dem Mann nicht helfen (10 U 604/99). Denn nach Ansicht eines medizinischen Sachverständigen waren die stationären Aufenthalte für Diagnostik und Therapie der Kopfschmerzen medizinisch nicht notwendig - und nur dann gibt es Krankenhaustagegeld.

Bei der Beurteilung komme es nicht allein auf die Einschätzung des behandelnden Arztes an, so das OLG, sondern darauf, ob die Heilbehandlung nach 'objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen' notwendig sei. Und nach neuesten medizinischen Erkenntnissen heile eine Gehirnerschütterung innerhalb weniger Monate ohne Folgen aus.


Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Februar 2001 - 10 U 604/99
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