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Allergiker will Bettwäsche von der Krankenversicherung

Wer im Vertrauen darauf, die Krankenversicherung werde schon einspringen, für seine Gesundheit kostspielige Einkäufe tätigt, muss heute mehr denn je damit rechnen, auf den Kosten sitzen zu bleiben. So ging es einer Frau, die zum (immer größer werdenden) Personenkreis der Allergiker gehört.

Sie hatte sich für viel Geld Bettwäsche mit Anti-Allergie-Ausrüstung gekauft, deren Kosten sie von der privaten Krankenversicherung ersetzt haben wollte. Da die Versicherung nicht zahlte, versuchte sie, sich die Summe vor Gericht zu erstreiten.

Das Amtsgericht Bamberg wies ihre Klage ab (2 C 2507/99). Dem Amtsrichter genügte ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, in denen die 'zu erstattenden Hilfsmittel' im einzelnen aufgelistet sind. Von Bettwäsche war da nichts zu lesen. Und der Wortlaut der Versicherungsbedingungen ist eindeutig: Nur die aufgezählten Hilfsmittel seien 'erstattungsfähig', heißt es da, alle anderen nicht.


Urteil des Amtsgerichts Bamberg vom 1. Februar 2000 - 2 C 2507/99

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