Private KV - PKV
PKV Grundlagen
PKV Personen
Krankenzusatz
GKV Leistungen
GKV Grundlagen
Gut zu Wissen
Verwandt Auszug
Vorsorge / Private Krankenversicherung / Krankenkasse     bei Finanztip.de

Ist Viagra ein Medikament?: Krankenversicherung muss unter bestimmten Voraussetzungen Potenzmittel erstatten

Ein Mann befand sich wegen einer erektilen Dysfunktion in ärztlicher Behandlung. Der Mediziner verordnete ihm das Präparat 'Viagra'. Im Verlauf eines Jahres gab der Patient dafür in der Apotheke fast 500 Euro aus. Seine Krankenversicherung wollte ihm diese Summe nicht erstatten, weil 'Viagra' kein Arzneimittel, sondern ein Stärkungsmittel sei.

Beim Oberlandesgericht München (OLG) hatte der Versicherungsnehmer mit seiner Klage gegen die Krankenversicherung Erfolg (25 U 4628/99). 'Viagra' sei in diesem speziellen Fall nicht bloß als Stärkungsmittel, sondern als Medikament anzusehen, so das OLG. Der medizinische Sachverständige habe überzeugend dargestellt, dass es sich bei der erektilen Dysfunktion des Patienten um eine Folgeerkrankung handle - bewirkt durch Zuckerkrankheit - und 'Viagra' ein spezifisches Medikament zur Behandlung dieser Erkrankung darstelle.

Es handle sich also um eine medizinisch notwendige Behandlung mit einem Arzneimittel, deren Kosten die Krankenversicherung dem Patienten ersetzen müsse.

Urteil des Oberlandesgerichts München vom 8. August 2000 - 25 U 4628/99

  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps