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Beim Oberlandesgericht München (OLG) hatte der Versicherungsnehmer mit seiner Klage gegen die Krankenversicherung Erfolg (25 U 4628/99). 'Viagra' sei in diesem speziellen Fall nicht bloß als Stärkungsmittel, sondern als Medikament anzusehen, so das OLG. Der medizinische Sachverständige habe überzeugend dargestellt, dass es sich bei der erektilen Dysfunktion des Patienten um eine Folgeerkrankung handle - bewirkt durch Zuckerkrankheit - und 'Viagra' ein spezifisches Medikament zur Behandlung dieser Erkrankung darstelle.
Es handle sich also um eine medizinisch notwendige Behandlung mit einem Arzneimittel, deren Kosten die Krankenversicherung dem Patienten ersetzen müsse.
Urteil des Oberlandesgerichts München vom 8. August 2000 - 25 U 4628/99
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