Sterbegeld an Gattenmörder ausgezahlt: Krankenversicherung verlangt Rückzahlung

Ein Mann brachte seine Frau um. Die Todesursache ihrer Versicherungsnehmerin war der gesetzlichen Krankenversicherung zunächst nicht klar, deshalb überwies sie das Sterbegeld ausgerechnet an den Mörder. Der gab es bestimmungsgemäß für die Beerdigung aus. Durch den Prozess gegen den Mann - der mittlerweile im Gefängnis sitzt - erfuhr die Versicherung später die Wahrheit und verlangte das Sterbegeld zurück.

Der Mörder weigerte sich. Makaber seine Argumentation: Laut Sozialgesetzbuch hätten die Hinterbliebenen Anspruch auf Sterbegeld, um die bei einem Todesfall anfallenden Auslagen bestreiten zu können.

Das Amtsgericht Naumburg musste sich mit dem nicht gerade alltäglichen Fall befassen (3 C 918/00). Wie kaum anders zu erwarten, verurteilte es den Mann, das Sterbegeld zurückzuzahlen. Dass er das Sterbegeld angenommen habe, sei sittenwidrig gewesen. Es wäre mehr als fragwürdig und unmoralisch, wenn der Täter zuerst seine Ehefrau töte und dann auch noch von den finanziellen Folgen dieser Straftat befreit würde.

Für die Folgen eines so schweren Verbrechens sei der Täter nicht nur strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, er müsse auch die wirtschaftlichen Konsequenzen tragen. Alles andere widerspräche den Moralvorstellungen und dem Wertsystem unserer Gesellschaft.


Urteil Amtsgericht Naumburg vom 20. April 2001 - 3 C 918/00

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