Versicherungsschutz bei Wohngebäude

Vorab: Verwechseln Sie nicht den Versicherungsschutz bei der Wohngebäude-Versicherung mit der Hausratversicherung oder der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Als Wohneigentümer oder Hausbesitzer im selbstbewohnten Eigenheim sorgt die Privathaftpflicht-Versicherung für ausreichenden Versicherungsschutz.

Bei vermieteten Immobilien sollten Sie hingegen über den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung nachdenken. Bei gemischt genutzten Gebäuden (z.B. Wohnhaus mit Rechtsanwaltspraxis) darf der Anteil der Wohnfläche nicht niedriger als 50 Prozent liegen.

Welche Gebäudeteile sind in der "Wohngebäude" versichert?
Versichert sind in der Wohngebäudeversicherung die im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Weitere Gebäude bedürfen der besonderen vertraglichen Berücksichtigung. Fest eingebautes Zubehör ist mitversichert, wenn es zur Instandhaltung des Gebäudes oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient. So sind zum Beispiel fest verbundene Gegenstände wie Außenmarkise, Antennen und Einbauküchen mitversichert. Wenn Sie als Versicherungsnehmer erhebliche Umbauten oder Erweiterungen am Haus (z.B. Wintergarten) vornehmen, ist dies dem Versicherer zu melden. Von Mietern eingebrachte Sachen versichert der Mieter im Rahmen seiner Hausratversicherung.Gleiches gilt für Zubehör, dass zu Wohnzwecken oder zur Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient.

Allgefahrenversicherung für Wohngebäude
Eine Photovoltaikanlage kann ebenfalls in die Wohngebäudeversicherung einbezogen werden. Die Details sind mit dem Versicherer abzustimmen. Falls Sie Ihren Solarstrom ins Netz einspeisen, benötigen Sie ggf. eine Betreiberhaftpflichtversicherung. Die so genannten Allgefahrenversicherungen ("Allrisk" oder "Allgefahren-Deckung") sehen einen weitreichenden Deckungsumfang zum Beispiel für eine Photovoltaikanlage bereits vor. Merkmal der Allgefahrenversicherung ist der Einschluss eines weitreichenden Versicherungsschutzes bis auf die Punkte, die im Versicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen sind. Beispiel: Graffitischäden oder anderer absichtliche Beschädigungen durch fremde Unbefugte sind in der Versicherungspolice eingeschlossen. Vorsicht ist trotzdem bei einer Allgefahrenversicherung angesagt, weil es sich eben nicht um eine "Vollkaskoversicherung für Gebäude" handelt, auch wenn der Name diese Assoziation weckt. Der Leistungsumfang ist mit anderen Angeboten zu vergleichen. Der Schein trügt hier häufig.

Welche Schäden sind in der "Wohngebäude" versichert?
Die Gebäudeversicherung lässt sich im Hinblick auf den Versicherungsumfang in 4 große Versicherungsleistungen unterscheiden:

Weiterhin lassen sich auch Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen mitversichern (z.B. Heizungsanlage, Klingelanlage). Der Eintritt des Versicherungsfalles ist teilweise an bestimmte Bedingungen geknüpft. Beispiel: Ein Sturmschaden liegt erst vor bei Windsytärke 8 vor. Leitungswasserschäden kommen häufiger vor, als allgemein erwartet wird. Dieser Schutz ist zum Beispiel in Gegenden wichtig, in denen Frost oder sehr kalkhaltiges Wasser die Versorgungsleitungen, Heizung und sanitäre Anlagen angreifen. Insbesondere versichert sind: Schäden, unmittelbar verursacht durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlagen sowie Schäden, die beim Hantieren mit Schläuchen und Installationen durch den Versicherungsnehmer entstehen.
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Wie hoch ist die Zahlung der Versicherung?
Die Gebäudeversicherung erstattet bei einem Totalschaden des Hauses den Preis, der erforderlich ist, um das Haus an dem alten Standort neu zu errichten. Es ist mithin eine Neuwertversicherung. Wegen der kontinuierlich steigenden Baupreise spricht man auch vom gleitenden Neuwert. Der Wiederaufbau muss inerhalb von 3 Jahren erfolgen, sonst wird nur der jeweilige Zeitwert ersetzt. Die Zahlung der Versicherung im Schadensfall umfasst auch eine Entschädigung für Abbruchkosten und Aufräumarbeiten. Zumeist liegt aber kein Totalschaden am Haus vor. In diesem Fall erstattet die Gebäudeversicherung die angefallenen Reparaturkosten.

Wird das selbstbewohnte Eigenheim durch den Schaden unbewohnbar, so wird für einen Zeitraum von zumeist bis zu 12 Monaten die ortsübliche Miete für eine vergleichbare Wohnung erstattet. War die Immobilie vermietet, erhalten Sie von der Versicherung das Geld für den Mietausfall. Generell ausgeschlossen ist der Ersatz von Schäden am Grundstück (Grund und Boden) sowie bei Erschließungskosten.

Welche Schäden sind nicht versichert?
Zunächst alle vorsätzlich verursachten Schäden. Nach § 81 Abs. 2 VVG wird - abhängig vom Verschuldensgrad - bei grob fahrlässigen Verhalten der Schaden teilweise ersetzt. Als grob fahrlässig gilt, wer zum Beispiel im Winter sein Haus nicht beheizt und dadurch die Rohre einfrieren.

Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau aus der Kanalisation und Hausschwamm. Alle Schäden, die vor der Fertigstellung des Gebäudes entstehen, sind ausgenommen. Daher ist es wichtig, dass bereits vorher eine Rohbauversicheurng abgeschlossen wurde. Die Rohbauversicherung ist häufig für ein Jahr beitragsfrei, wenn die Laufzeit der Gebäudeversicherung mindestens 3 Jahre beträgt. Ausgenommen sind weiterhin Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist. Beispiel: Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch.

Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufende Rohre. Rohre dieser Art sind (vereinzelt) durch Mehrbeitrag versicherbar. Schäden durch Stürme unter Windstärke 8. Schäden durch Lawinen und Sturmflut. Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar. Für Schäden am Mobiliar (Hausrat) tritt im allgemeinen die Hausratversicherung ein. [Mehr hierzu im Artikel Ratgeber zur Hausratversicherung].

Elementarschäden
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind so genannte Elementarschäden nicht mitversichert: Derartige Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen) können einbezogen oder separat versichert werden. In manchen Regionen Deutschlands sind bestimmte Elementarschäden nicht versicherbar oder nur gegen sehr hohe Versicherungsprämien. [Mehr hierzu im Artikel Elementarschadenversicherung].

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