Elementarschädenversicherung
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind in der Wohngebäude-Versicherung so genannte Elementarschäden in der Regel nicht mitversichert: Derartige Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen) können mitversichert werden. Weiterhin lassen sich auch Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen mitversichern(z.B. Heizungsanlage, Klingelanlage). In manchen Regionen Deutschlands sind bestimmte Elementarschäden nicht versicherbar oder nur gegen sehr hohe Versicherungsprämien.
Optionale Absicherung von Elementarschäden
In der Wohngebäudeversicherung sind Elementarschäden - wie dargelegt - zumeist ausgeschlossen. Es gibt aber durchaus Versicherer, die optional die Absicherung von Elementarschäden durch eine Klausel in die Wohngebäudeversicherung vorsehen oder eben eine spezielle Elementarschadenversicherung anbieten. Auch eine Hausratversicherung kann so einbezogen werden. Bei einigen Versicherern ist der Elementarschaden - abhängig von den Tarifzonen - sogar fester Bestandteil des Versicherungsschutzes. Die Zuschläge bzw. Zusatzprämien für den Elementarschutz sind teilweise sehr hoch, weil ein Elementarschaden für die Versicherer im Versicherungsfall häufig zu einer hohen Schadenssumme führt.
Was sind Elementarschäden?
Unter Elementarschäden versteht man im Versicherungsrecht:
- Überschwemmung und Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Probleme beim Abschluss einer Elementarversicherung
Eine Elementarschadenversicherung schützt den Wertverlust der Immobilie gegen besondere Naturgefahren wie zum Beispiel einer Überschwemmung (Elementarschaden). Als Folge ist dieser Versicherungsschutz in Regionen mit hohem Gefährdungspotenzial kaum oder nur gegen entsprechend hohe Zuschläge zu bekommen. So ist an manchen Teilen des Rhein-Ufers ein derartiger Versicherungsschutz nicht möglich. Das dort gebaute Haus ist kaum versicherbar. Für die Einschätzung des Risikos einer Überschwemmung verwenden die Versicherer eine besondere Software mit dem Namen ZÜRS (Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen).
Nicht enthalten sind grundsätzlich Sturmflut- und Grundwasserschäden. Weiteres Beispiel: Ein Versicherungsschutz gegen Rückstau von Abflussrohren wird in der Regel nur versichert, wenn eine funktionierende Rückstauklappe installiert ist. Außerdem ist die Elementarschaden-Versicherung auch meist nur als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung zu haben. Überwiegend beinhalten die Angebote eine Selbstbeteiligung.
Beratungsprotokoll
Das
Versicherungsvertragsgesetz sieht die Bereitstellung von sehr ausführlichen Informationen vor dem Abschluss von Versicherungen vor. Kaum jemand kann und wird all diese Texte lesen. Sie sollten als Versicherungsnehmer jedoch das zum Online-Abschluss erstellte
Beratungsprotokoll als Dokumentation für Ihre Unterlagen ausdrucken oder abspeichern. Der Inhalt ist nicht sehr lang, enthält alle Ihre Angaben und wichtige Adressen für den Versicherungsabschluss.
Fazit: Als Versicherungskunde sollte man daher abwägen, ob man eine Elementarschadenversicherung bei ggf. deutlich höheren Versicherungsprämien überhaupt benötigt. In Regionen mit hohen Gefährdungsgrad ist es häufig nahezu unmöglich, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, weil dort das Risiko für die oben genannten Naturereignisse (Elementarschäden) zu hoch ist. Ein individueller Leistungseinschluss bzw. die Aufnahme von Versicherungsschutz gegen einen bestimmten Elementarschaden erhöht den zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Gerade im Hinblick auf Versicherungsschutz gegen Elementarschäden gibt es deutliche Unterschiede in den Angeboten der Versicherer. So sind die Prämienunterschiede bei der Aufnahme von Elementarschäden zum Teil sehr hoch.