Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)Der monatliche Beitrag, der für die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen ist, hängt vom Bruttoeinkommen ab. Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2010 noch 14,9 Prozent. Ab dem Jahr 2011 beträgt der Einheitsbeitrag wieder 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozent tragen. Ein Zusatzbeitrag ist ausschließlich von den Versicherten zu zahlen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen können für das Jahr 2010 von ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Monatsbeitrag - ohne Einkommensprüfung - bis zu 8 Euro bzw. - mit Einkommensprüfung - bis zu maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens pro Monat erheben, wenn die vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Finanzmittel nicht ausreichen. Ab dem Jahr 2011 können die Krankenkassen höhere Kosten über höhere Zusatzbeiträge umlegen. Für die Höhe der Zusatzbeiträge gibt es dann keine "Deckelung" mehr, d.h. die Krankenkassen legen die Höhe selbst fest. Ein so genannter Sozialausgleich begrenzt die Höhe des Zusatzbeitrages und federt so finanziell Schwache ab. Der ab dem Jahr 2011 vorgesehene Sozialausgleich erfolgt direkt zwischen Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger. [Mehr hierzu auch im Artikel Zusatzbeitrag in der Krankenkasse ab Jahr 2011]. Bei der Wahl der günstigsten Krankenkasse kommt es auch auf die individuellen Anforderungen an. Ein sehr leistungsstarker GKV-Vergleichsrechner listet anhand persönlicher Vorgaben die individuell passenden Tarifmodelle der Krankenkassen auf. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bieten zwar auf breiter Front einheitliche Leistungen. Mit der Gesundheitsreform hat der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen jedoch stark zugenommen. Die Krankenkassentarife sind daher teilweise sehr unterschiedlich.
Vergleich der Leistungen in der GKV
Eine Krankenzusatzversicherung erlaubt die Inanspruchnahme von zusätzlichen ärztlichen Leistungen. Sie bleiben aber weiterhin Mitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Zusatzversicherung kann unterschiedliche ärztliche Leistungen beinhalten, so zum Beispiel Chefarztbehandlung, bessere stationäre Unterbringung, Kostenerstattung für Sehhilfen, Zahnersatz oder alternative Behandlungs- und Heilmethoden. Der Vergleichsrechner Krankenzusatzversicherung erlaubt den Prämien- und Leistungsvergleich anhand der persönlichen Vorgabedaten und auf Wunsch auch die komfortable Anforderung eines Angebotes auf Basis der eigenen Daten.
Bei Krankheit oder Unfall im Ausland ersetzen die gesetzlichen Krankenkassen nur die in Deutschland üblichen Arzthonorare. Die Arztrechnungen im Ausland sind häufig sehr viel höher. Bei Auslandsreisen sollte daher zumindest eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden.
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