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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Personen, deren jährliches Bruttoeinkommen unter der für das jeweilige Jahr geltenden Versicherungspflichtgrenze liegt. Siehe hierzu die Übersicht zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze. Steigt das Bruttojahresgehalt zu einem späteren Zeitpunkt über diese Grenze, kann eine Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgen.

Der monatliche Beitrag, der für die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen ist, hängt vom Bruttoeinkommen ab. Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2010 noch 14,9 Prozent. Seit dem Jahr 2011 beträgt der Einheitsbeitrag wieder 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozent und der Arbeitgeber 7,3 Prozent tragen. Ein Zusatzbeitrag ist ausschließlich von den Versicherten zu zahlen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen können - bis zum Ende des Jahres 2010 - von ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Monatsbeitrag - ohne Einkommensprüfung - bis zu 8 Euro bzw. - mit Einkommensprüfung - bis zu maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens pro Monat erheben, wenn die vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Finanzmittel nicht ausreichen.

Zusatzbeitrag ab Jahr 2011
Seit dem Jahr 2011 können die Krankenkassen höhere Kosten über höhere Zusatzbeiträge umlegen. Für die Höhe der Zusatzbeiträge gibt es dann keine "Deckelung" mehr, d.h. die Krankenkassen legen die Höhe selbst fest. Ein so genannter Sozialausgleich begrenzt die Höhe des Zusatzbeitrages und federt so finanziell Schwache ab. Der ab dem Jahr 2011 vorgesehene Sozialausgleich erfolgt direkt zwischen Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger. [Mehr hierzu auch im Artikel Zusatzbeitrag in der Krankenkasse ab Jahr 2011].

Bei der Wahl der günstigsten Krankenkasse kommt es auch auf die individuellen Anforderungen an. Ein sehr leistungsstarker GKV-Vergleichsrechner listet anhand persönlicher Vorgaben die individuell passenden Tarifmodelle der Krankenkassen auf.

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Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bieten zwar auf breiter Front einheitliche Leistungen. Mit der Gesundheitsreform hat der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen jedoch stark zugenommen. Die Krankenkassentarife sind daher teilweise sehr unterschiedlich.

Vergleich der Leistungen in der GKV
Es bestehen keine wesentlichen Unterschiede in den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen untereinander. Alle wichtigen Leistungen sind gesetzlich geregelt. Welche Ermessensleistungen die Krankenkasse übernimmt, ist in der jeweiligen Satzung der Krankenkasse geregelt. Im einzelnen können von Kasse zu Kasse unterschiedliche Kostenübernahmen bei Leistungen wie zum Beispiel ambulanten Vorsorgekuren, Rehabilitationskuren, alternativen Heilmethoden (Akupunktur) und Zusatzimpfungen bestehen. Der GKV-Vergleichsrechner gibt hierzu einen sehr guten Überblick. Für die Erstattung weiterer medizinischer Leistungen ist der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung erforderlich.

Eine Krankenzusatzversicherung erlaubt die Inanspruchnahme von zusätzlichen ärztlichen Leistungen. Sie bleiben aber weiterhin Mitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Zusatzversicherung kann unterschiedliche ärztliche Leistungen beinhalten, so zum Beispiel Chefarztbehandlung, bessere stationäre Unterbringung, Kostenerstattung für Sehhilfen, Zahnersatz oder alternative Behandlungs- und Heilmethoden. Der Vergleichsrechner Krankenzusatzversicherung erlaubt den Prämien- und Leistungsvergleich anhand der persönlichen Vorgabedaten und auf Wunsch auch die komfortable Anforderung eines Angebotes auf Basis der eigenen Daten.

Bei Krankheit oder Unfall im Ausland ersetzen die gesetzlichen Krankenkassen nur die in Deutschland üblichen Arzthonorare. Die Arztrechnungen im Ausland sind häufig sehr viel höher. Bei Auslandsreisen sollte daher zumindest eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden.

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