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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Personen, deren jährliches Bruttoeinkommen unter der für das jeweilige Jahr geltenden Versicherungspflichtgrenze liegt. Siehe hierzu Übersicht aktuelle Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze. Steigt das Bruttojahresgehalt zu einem späteren Zeitpunkt über diese Grenze, kann eine Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgen.

Der monatliche Beitrag, der für die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen ist, hängt vom Bruttoeinkommen ab. Der Beitragssatz beträgt 14,9 Prozent. Ein Zusatzbeitrag ist ausschließlich von den Versicherten zu zahlen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen können nämlich von ihren Mitgliedern einen zusatzlichen Monatsbeitrag - ohne Einkommensprüfung - bis zu 8 Euro bzw. - mit Einkommensprüfung - bis zu maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens pro Monat erheben, wenn die vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Finanzmittel nicht ausreichen.

Bei der Wahl der günstigsten Krankenkasse kommt es auch auf die individuellen Anforderungen an. Ein sehr leistungsstarker GKV-Vergleichsrechner listet anhand persönlicher Vorgaben die individuell passenden Tarifmodelle der Krankenkassen auf.

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bieten zwar auf breiter Front einheitliche Leistungen. Mit der Gesundheitsreform hat der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen jedoch stark zugenommen. Die Krankenkassentarife sind daher teilweise sehr unterschiedlich.

Es bestehen keine wesentlichen Unterschiede in den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen untereinander. Alle wichtigen Leistungen sind gesetzlich geregelt. Welche Ermessensleistungen die Krankenkasse übernimmt, ist in der jeweiligen Satzung der Krankenkasse geregelt. Im einzelnen können von Kasse zu Kasse unterschiedliche Kostenübernahmen bei Leistungen wie zum Beispiel ambulanten Vorsorgekuren, Rehabilitationskuren, alternativen Heilmethoden (Akupunktur) und Zusatzimpfungen bestehen. Der GKV-Vergleichsrechner gibt hierzu einen sehr guten Überblck. Für die Erstattung weiterer medizinischer Leistungen ist der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung erforderlich.

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Eine Krankenzusatzversicherung erlaubt die Inanspruchnahme von zusätzlichen ärztlichen Leistungen. Sie bleiben aber weiterhin Mitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Zusatzversicherung kann unterschiedliche ärztliche Leistungen beinhalten, so zum Beispiel Chefarztbehandlung, bessere stationäre Unterbringung, Kostenerstattung für Sehhilfen, Zahnersatz oder alternative Behandlungs- und Heilmethoden. Der Vergleichsrechner Krankenzusatzversicherung erlaubt den Prämien- und Leistungsvergleich anhand der persönlichen Vorgabedaten und auf Wunsch auch die komfortable Anforderung eines Angebotes auf Basis der eigenen Daten.

Bei Krankheit oder Unfall im Ausland ersetzen die gesetzlichen Krankenkassen nur die in Deutschland üblichen Arzthonorare. Die Arztrechnungen im Ausland sind häufig sehr viel höher. Bei Auslandsreisen sollte daher zumindest eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden.

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