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Selbstbeteiligung und Zuzahlungen beim Arztbesuch

Die Gesundheitsreform 2007 gilt als Einstieg in die steuerfinanzierte Krankenversicherung. Eine zentrale Geldverteilerstation (Gesundheitsfonds) soll helfen, Kosten und Bürokratie zu reduzieren. Wenn auch auch keine durchgehende Strukturreform, sondern mehr eine Gesundheitsfinanzreform erzielt wurde, so kommt es doch in einigen Fällen zu spürbar mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen nach Verabschiedung dieser Refom im Gesundheitswesen. Gehen Sie daher zu diesem Beitrag bei Fragen zur Gesundheitsreform 2007 bis 2009.


Das Wort "Gesundheitsreform" ist in der Vergangenheit schon mehrfach für kleine Änderungen im Gesundheitswesen verwendet worden. Ein wesentlicher Aspekt war die gesetzliche Festlegung für Selbstbeteiligung und Zuzahlungen beim Arztbesuch im Jahre 2003. Der folgende Inhalt ist ein Archivbeitrag und bezieht sich auf die Änderungen ab 2004. Am 22. August 2003 hatten sich Regierung und Opposition endgültig auf eine gemeinsame Gesundheitsreform geeinigt. Die Einigung ging auf einen politischen Kompromiss vom 21. Juli 2003 zurück. Kernpunkte waren die deutliche Erhöhung der Selbstbeteiligung der Patienten und die eigene Absicherung bei Zahnersatz. Die meisten Punkte sind auch umgesetzt worden. Die Einführung der Gesundheitskarte (chip-basiert) wird es hingegen nach derzeitigem Stand frühestens 2008 geben.
Die Gesundheitsreform 2003 beinhaltete die folgenden Punkte:

Selbstbeteiligung und Zuzahlungen:

  Kredite Vergleichen


Versicherungsfremde Leistungen:

Weitere Änderungen:

Arzneimittel - Apotheken - Ärzte:

Mehr Qualität im Gesundheitswesen:

Fazit: Die Gesundheitsreform bringt starke Einschnitte für Versicherte, Apotheker und Mediziner. Ziel ist die Senkung der Kassenbeiträge im Schnitt auf 13 Prozent. Hervorstechende Punkte sind die Absicherung von Zahnersatz über Zusatzversicherungen bei gesetzlichen oder privaten Kassen und die alleinige Finanzierung des bisher von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch getragene Krankengeld ab dem Jahr 2007 allein durch die Versicherten.

Der Versicherte muss für den ersten Arztbesuch im Quartal 10 Euro selbst zahlen. Ein weiterer Besuch bei diesem Arzt in dem Quartal kostet nichts extra. Wenn in dem Quartal der Arzt gewechselt wird, sind jedoch wieder 10 Euro zu zahlen, es sei denn, der erste Arzt hat für den anderen Arzt eine Überweisung ausgestellt. Damit wird der Hausarzt gestärkt und das Ärzte-Hopping verteuert.

Anmerkung: Laut Zeitungsberichten sind die Erfinder der Gesundheitsreform, Frau Ulla Schmidt und Herr Horst Seehofer, beide privat krankenversichert.

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