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Selbstbeteiligung und Zuzahlungen beim Arztbesuch
Die
Gesundheitsreform 2007 gilt als Einstieg in die steuerfinanzierte Krankenversicherung. Eine zentrale Geldverteilerstation (Gesundheitsfonds) soll helfen, Kosten und Bürokratie zu reduzieren. Wenn auch auch keine durchgehende Strukturreform, sondern mehr eine Gesundheitsfinanzreform erzielt wurde, so kommt es doch in einigen Fällen zu spürbar mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen nach Verabschiedung dieser Refom im Gesundheitswesen. Gehen Sie daher zu diesem
Beitrag bei Fragen zur Gesundheitsreform 2007 bis 2009.
Das Wort "Gesundheitsreform" ist in der Vergangenheit schon mehrfach für kleine Änderungen im Gesundheitswesen verwendet worden. Ein wesentlicher Aspekt war die gesetzliche Festlegung für Selbstbeteiligung und Zuzahlungen beim Arztbesuch im Jahre 2003.
Der folgende Inhalt ist ein Archivbeitrag und bezieht sich auf die Änderungen ab 2004.
Am 22. August 2003 hatten sich Regierung und Opposition endgültig auf eine gemeinsame Gesundheitsreform geeinigt.
Die Einigung ging auf einen politischen Kompromiss vom 21. Juli 2003 zurück.
Kernpunkte waren die deutliche Erhöhung der Selbstbeteiligung der Patienten und die eigene Absicherung bei Zahnersatz.
Die meisten Punkte sind auch umgesetzt worden. Die Einführung der Gesundheitskarte (chip-basiert) wird es
hingegen nach derzeitigem Stand frühestens 2008 geben.
Die Gesundheitsreform 2003 beinhaltete die folgenden Punkte:
Selbstbeteiligung und Zuzahlungen:
- Bei einem Arztbesuch wird eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal erhoben. Bei einer
Überweisung des Patienten entfällt dise Gebühr.
- Ein Krankenhausaufenthalt kostet 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.
- Einführung einer prozentualen Zuzahlung bei allen Leistungen von 10 Prozent mit mindestens
5 höchstens aber 10 Euro. Für häusliche Krankenpflege und Heilmittel sollen 10 Euro Gebühr plus 10
Prozent der Kosten vom Versicherten übernommen werden.
- Deckelung: Es gilt eine Belastungsgrenze in Höhe von 2 Prozent des Bruttoeinkommens und bei chronisch Kranken von 1 Prozent des Bruttoeinkommens.
- Seit dem Jahr 2005 ist der Zahnersatz aus der gesetzlichen Krankenversicherung entfallen. Dafür wird eine obligatorische Absicherung sowohl in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung angeboten.
- Seit 2006 ist die Absicherung für Krankengeld allein vom Versicherten zu tragen. Die Versicherten sollen hierfür einen Sonderbeitrag von 0,5% des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen.
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit.
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden nur noch in sehr engen Grenzen erstattet.
- Kosten für Brillen werden nicht erstattet. Ausnahme: Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbehinderte Versicherte.
- Übernahme von Fahrtkosten zur ambulanten Versorgung entfallen mit wenigen Ausnahmen.
- Behandlungen für eine künstliche Befruchtung müssen zu 50 Prozent selbst getragen werden.
Versicherungsfremde Leistungen:
- Versicherungsfremde Leistungen (z.B. Entbindungsgeld oder Sterbegeld) werden gestrichen.
- Es entfallen so z.B. bis auf wenige Ausnahmen Erstattungen für Taxifahrten zum Arzt,
Sterilisation aus nicht-medizinischen Gründen, rezeptfreie Medikamente, Brillen (nur noch für unter 18-jährige).
Künstliche Befruchtungen werden nur noch bei einer Selbstbeteiligung von 50 Prozent bezuschusst.
Weitere Änderungen:
- Finanzierung: In 2004 und 2005 wird die Tabaksteuer in 3 Stufen um insgesamt einen Euro pro Packung angehoben.
- Bonus: Vergünstigung für Versicherte bei Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen.
- Patientenquittung: Versicherte können künftig auf eine Patientenquittung bestehen.
- EU-Ausland: Gesetzlich Versicherte können ohne vorherige Beantragung bei der Krankenkasse im EU-Ausland einen Arzt aufsuchen.
- Koooperation: Gesetzliche Krankenkassen können gemeinsam mit privaten Anbietern Zusatzversicherungen anbieten.
- Ab 2006 sollte eine so genannte Gesundheitskarte die bisherige Krankenversicherungskarte ersetzen.
Arzneimittel - Apotheken - Ärzte:
- Der Versandhandel für Medikamente wird erlaubt (Internetvertrieb).
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden nur noch in sehr engen Grenzen erstattet.
Beispiel: Kinder bis zum 12. Lebensjahr sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und Schwerstkranke.
- Die Preisbindung für rezeptfreie Arzneimittel entfällt; Reimporte müssen preiswerter ausgezeichnet werden.
- Die von der Bundesregierung angestrebte Positivliste der von den Kassen zu erstattenden Medikamente kommt nicht.
- Ohne Festbetragsregelung bleiben nur patentgeschützte Arzneimittel, die eine erkennbare therapeutische Verbesserung bewirken oder zu geringeren Nebenwirkungen führen.
- Eine Apotheke darf künftig bis zu drei Nebenstellen besitzen.
Damit wird das Mehrbesitzverbot von Apotheken aufgehoben.
- Absichtserklärung: Es soll nach Wegen gesucht werden, wie die
stark steigenden Ausgaben für Arzneimittel gesenkt werden können. Im Arzneimittelbereich sollen
die Unternehmen eine Belastung von rund 3 Milliarden Euro übernehmen.
- Die Ärzte müssen Fortbildungsnachweise erbringen und ihre Honorare werden auf Festpreise umgestellt.
Die Rolle der Hausärzte wird gestärkt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen professioneller werden.
Mehr Qualität im Gesundheitswesen:
- Bei entsprechender Vorsorge der Versicherten dürfen Krankenkassen einen Bonus einräumen. Auch
Tarife mit Selbstbehalt oder mit Beitragsrückerstattung sind zulässig.
- Krankenkassen sollen Hausarztmodelle anbieten.
- Eine vom Staat unabhängige Stiftung für Qualität und
Wirtschaftlichkeit soll die medizinischen Leistungen im Gesundheitswesen
beobachten und ggf überprüfen.
- Die Qualität in der ärztlichen Versorgung soll gesteigert werden.
- Krankenhäuser sollen hochspezielle Leistungen auch ambulant anbieten.
- Entbürokratisierung im Gesundheitswesen und bessere Effizienz bei den kassenärztlichen
Vereinigungen.
Fazit: Die Gesundheitsreform bringt starke Einschnitte für Versicherte, Apotheker und Mediziner. Ziel ist die Senkung der Kassenbeiträge
im Schnitt auf 13 Prozent. Hervorstechende Punkte sind die Absicherung von Zahnersatz über Zusatzversicherungen bei gesetzlichen oder privaten Kassen
und die alleinige Finanzierung des bisher von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch getragene Krankengeld ab dem Jahr 2007 allein durch die Versicherten.
Der Versicherte muss für den ersten Arztbesuch im Quartal 10 Euro selbst zahlen. Ein weiterer Besuch
bei diesem Arzt in dem Quartal kostet nichts extra. Wenn in dem Quartal der Arzt gewechselt wird,
sind jedoch wieder 10 Euro zu zahlen, es sei denn, der erste Arzt hat für den anderen Arzt eine
Überweisung ausgestellt. Damit wird der Hausarzt gestärkt und das Ärzte-Hopping verteuert.
Anmerkung: Laut Zeitungsberichten sind die Erfinder der Gesundheitsreform, Frau Ulla Schmidt und Herr Horst Seehofer, beide privat krankenversichert.