Glasversicherung: Bruch eines Ceran-Kochfeldes

Der Bruch eines Ceran-Kochfeldes ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht von der für die Wohnung bestehenden Glasversicherung abgedeckt.

Redaktioneller Hinweis: Eine Glasversicherung für ein Ceran-Kochfeld abzuschließen, macht - ungeachtet dieses Urteils - wenig Sinn.

Urteil des AG Köln vom 23.08.2005
112 C 294/05
VersR 2006, 213
ZAP EN-Nr. 174/2006

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