| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Ein solcher Verlust liegt vor, wenn jemand nach ärztlicher Diagnose mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig ist, mindestens eine der im Fähigkeitenkatalog A oder drei der im Fähigkeitenkatalog B beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel durchzuführen:
Eine Grundfähigkeitsversicherung kann in Einzelfällen eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen. Die Leistung der Versicherung erfolgt unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht.
Insbesondere kann eine Grundfähigkeitsversicherung für Personen in Betracht kommen, die in gefahrgeneigten Berufen arbeiten und / oder risikoreiche Sportarten betreiben. Während derartige Personen vom Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung praktisch ausgeschlossen sind, werden bei der GFV entsprechende Zuschläge erhoben.
Fähigkeitenkatalog A
| Sehen | Sie können auf beiden Augen nicht sehen. Dass heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen |
| Sprechen | Sie können nicht sprechen. Dass heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen |
| Orientieren | Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren |
| Hände | Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen |
| Hören | Sie können nicht hören. Dass heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen |
| Gehen | Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen. |
| Treppen steigen | Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich am Geländer festzuhalten |
| Knien oder Bücken | Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten |
| Sitzen | Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen |
| Stehen | Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen |
| Greifen | Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen |
| Arme bewegen | Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke schließen oder öffnen zu können, kommt es nicht an |
| Heben und Tragen | Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen |
| Auto fahren | Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein |
Durch Vereinbarung einer Karenzzeit von zum Beispiel 6 bis 12 Monaten kann der Beitrag zur GFV reduziert werden. Eine Zahlung der Grundfähigkeitsrente würde dann im Leistungsfall erst nach Ablauf der Karenzzeit beginnen. Ein genereller Bedarf nach diesem Versicherungsprodukt scheint nicht zu bestehen.
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