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Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit     bei Finanztip.de

Versicherungsschutz für Kardinalfähigkeiten

Grundfähigkeitsversicherung (GFV)
Die Assekuranzbranche hat mit der Grundfähigkeitsversicherung ein neues Versicherungsprodukt geschaffen. Versichert ist hierbei der Verlust bestimmter Fähigkeiten. So wird eine monatliche Rente gezahlt, wenn bestimmte Fähigkeiten infolge von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausgeübt werden können. Der Verlust dieser Fähigkeiten ist im Fähigkeitenkatalog A und im Fähigkeitenkatalog B genau geregelt.

Ein solcher Verlust liegt vor, wenn jemand nach ärztlicher Diagnose mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig ist, mindestens eine der im Fähigkeitenkatalog A oder drei der im Fähigkeitenkatalog B beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel durchzuführen:

Eine Grundfähigkeitsversicherung kann in Einzelfällen eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen. Die Leistung der Versicherung erfolgt unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht.

Insbesondere kann eine Grundfähigkeitsversicherung für Personen in Betracht kommen, die in gefahrgeneigten Berufen arbeiten und / oder risikoreiche Sportarten betreiben. Während derartige Personen vom Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung praktisch ausgeschlossen sind, werden bei der GFV entsprechende Zuschläge erhoben.

Fähigkeitenkatalog A

Sehen Sie können auf beiden Augen nicht sehen. Dass heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen
Sprechen Sie können nicht sprechen. Dass heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen
Orientieren Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren
Hände Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen

Fähigkeitenkatalog B
Hören Sie können nicht hören. Dass heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen
Gehen Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
Treppen steigen Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich am Geländer festzuhalten
Knien oder Bücken Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten
Sitzen Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen
Stehen Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen
Greifen Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen
Arme bewegen Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke schließen oder öffnen zu können, kommt es nicht an
Heben und Tragen Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen
Auto fahren Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein


Fazit: Grundsätzlich sollte die Absicherung der Berufsunfähigkeit klar im Vordergrund stehen. Die Grundfähigkeitsversicherung baut wie die Versicherung gegen schwere Krankheiten (Dread Disease-Versicherung) auf einen eng gefassten Leistungskatalog auf. Sie bietet keinen echten Schutz gegen Berufsunfähigkeit. So sind zum Beispiel psychische Erkrankungen im Leistungskatalog nicht enthalten.
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Durch Vereinbarung einer Karenzzeit von zum Beispiel 6 bis 12 Monaten kann der Beitrag zur GFV reduziert werden. Eine Zahlung der Grundfähigkeitsrente würde dann im Leistungsfall erst nach Ablauf der Karenzzeit beginnen. Ein genereller Bedarf nach diesem Versicherungsprodukt scheint nicht zu bestehen.

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