Beispiel eines Versicherungstarifes

Die nachstehende Leistungsübersicht zeigt den Privathaftpflicht-Schutz des Autors bei einer Privathaftpflichtversicherung im so genannten Premiumtarif. Der Versicherungstarif umfasst eine Selbstbeteiligung von 250 Euro und gehört zur Tarifgruppe "Selbstständige". Der jährliche Versicherungsbeitrag beträgt einschließlich Versicherungssteuer rund 80 Euro für das Jahr 2012. Abhängig vom Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes kann der Versicherungsschutz auch reduziert werden (Komfortschutz oder Basisschutz), so dass der jährliche Versicherungsbeitrag weiter sinkt.

Versicherungsumfang und versicherte Leistungen

Zweck dieser Darstellung ist aufzuzeigen, wie umfassend die Leistungen in der so wichtigen privaten Haftpflichtversicherung sein können. Es handelt sich hierbei um die Darstellung einer im Jahr 2009 absgeschlossenen Versicherungspolice. Die zugrunde liegende Deckungssumme beträgt 20 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Vorsorgeversicherung bis 5 Mio. Euro. Bei reduziertem Versicherungschutz sinkt zwar die Versicherungsprämie aber teilweise eben auch die Deckungssumme. Beispiel für Schäden an gemieteten, privaten Räumlichkeiten (nicht Inventar und Mobiliar) von 1 Mio. Euro auf dann nur 750.00 oder eben nur 500.000 Euro. Hier nun die Auflistung aus der Versicherungspolice:

Hohe Versicherungssumme und etwas Selbstbehalt

Tipp: Wählen Sie eine hohe Versicherungssumme. Der Prämienunterschied ist sehr gering. Machen Sie selber den Test beim Tarifvergleich. Alte Haftpflichtversicherungen weisen häufig noch geringe Versicherungssummen auf. Hier sollte nachgebessert werden. Wegen der geringen Prämienunterschiede ist der Abschluss unterschiedlicher Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden nicht sinnvoll. Wählen Sie stattdessen eine hohe Pauschalsumme. Sehr empfehlenswert ist hingegen die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, weil kleinere Schäden beim Versicherungsnehmer als auch bei der Versicherungsgesellschaft manchmal mehr Aufwand verursachen als die Begleichung des Schadens. Außerdem können Sie durch eine Selbstbeteiligung (Selbstbehalt oder kurz SB) auf Dauer einen erheblichen Teil des sonst zu zahlenden Versicherungsbeitrages sparen.
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