Haustier in der Haftpflichtversicherung (Tierhalterhaftpflicht )

Im Zusammenhang mit einem Haustier stellt sich in der Haftpflichtversicherung häufig die Frage, welche Haustiere in der Privathaftpflicht versichert sind. Grundsatz: Über die private Haftpflichtversicherung sind Sie in der Regel auch für Schäden versichert, die durch zahme Haustiere verursacht werden. Ein Schaden, der durch eine Katze verursacht wird, ist also noch durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Wird der Schaden durch einen Hund oder andere (größere) Haustiere (z.B. Pferd) verursacht, zahlt die Versicherung nichts, es sei denn, Sie haben eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der umfangreiche Leistungs-Vergleich zur Tierhalter-Haftpflicht zeigt, welche verschiedenen Bestandteile versichert werden können.

So beinhalten die Versicherungsbedingungen vieler Haftpflichtpolicen in etwa folgenden Wortlaut: Der Versicherungsnehmer ist versichert in der gesetzlichen Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.

Hüten fremder Hunde

Das Hüten fremder Hunde kann ein hohes Haftungsrisiko beinhalten. Denn eine Person, die auf einen fremden Hund aufpasst, übernimmt gleichzeitig auch das Haftungsrisiko. Beispiel: Sie passen auf den Hund des Nachbarn auf und der Hund entwischt durch das Gartentor und beißt einen Passanten oder rennt auf die Straße und verursacht so einen Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug in ein parkendes Fahrzeug fährt. Sie laufen Gefahr, auf den Kosten des Schadens sitzen zu bleiben.

Reiten fremder Pferde

Was vielleicht nicht jeder weiß: Reiten Sie ein fremdes Pferd (z.B. auch ein Pflegepferd) tragen Sie als Reiter das Haftungsrisiko und nicht der Eigentümer des Pferdes. Beispiel: Das Pferd entweicht vom eigenen Gelände auf die Straße und verursacht so einen Verkehrsunfall. Sie haften für den verursachten Schaden.

Spezielle Tierversicherungen

Schäden durch Tiere, die nicht als zahme Haustiere gelten, sind nur abgedeckt, wenn eine spezielle Haftpflichtversicherung als Tierhalter abgeschlossen wurde. Im Zweifel ist eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung vorleistungspflichtig, d.h. für den Schaden kommt zunächst die Tierhalter-Haftpflicht auf, während die Privathaftpflicht - sofern überhaupt - nur subsidiär in Anspruch genommen werden kann.

Daher gilt der Grundsatz: Eine Tierhalterhaftpflicht ist nicht teuer und sichert viele Schäden ab, die Ihr Tier verursachen kann. Sie sind als Hundebesitzer und Pferdehalter generell für Schäden verantwortlich, selbst wenn Sie am Schaden kein eigenes Verschulden trifft. Abhängig vom Bundesland, besteht für den Hundehalter sogar die Verpflichtung eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen. Als Besitzer eines Kampfhundes werden Sie von vielen Versicherungen überhaupt nicht oder nur gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlages aufgenommen.

Beispiel aus Versicherungsbedingungen einer normalen Privathaftpflicht

Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde und als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, soweit der Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder Tiereigentümer, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden. Sofern die bestehende Haftpflichtversicherung keine derartige Deckung beinhaltet, gelten die allgemeinen Haftungsrisiken für Hunde und Pferde.

Haftung des Tierhalters

Das bürgerliche Recht definiert im § 833 BGB die Tierhalterhaftung. "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt dementsprechend berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Mitversichert ist auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder ein Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter), d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht, ist der Versicherungsschutz vorhanden. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist wegen einer eventuell unerwartet hohen Schadenshöhe sehr zu empfehlen. Sparen Sie lieber 20 Euro bei der Anschaffung des Hundes und verzichten Sie nicht auf den Versicherungsschutz. Die "beste Versicherun" ist ohnehin diejenige, die man nie in Anspruch nehmen muss. Wie immer sollte vor dem Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung (hier: Tierhalter-Versicherung) ein entsprechender Vergleich der verschiedenen Angebote der Versicherungsgesellschaften erfolgen.

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