Checkliste Versicherungsschaden - Hausratversicherung

Einziger Zweck einer Hausratversicherung ist der vollständige Ersatz des entstandenen Schadens. Um als Versicherungskunde auf der sicheren Seite zu stehen, ist es sinnvoll, sich auf einen solchen Schaden vorzubereiten. Neben der groben Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen für eine Erstattung durch den Versicherer empfiehlt sich eine Auflistung zum Hausrat einschließlich Dokumentation zu erstellen. Die nachstehenden kurzen Checklisten sollen dazu eine kleine Hilfestellung geben.

Welche Gegenstände sind im Hausrat versichert?
Diese Frage kann auf zwei Arten beantwortet werden. Zum einen geht es um Frage zum Versicherungsrecht "Welche Gegenstände sind in der Hausratversicherung für eine Erstattung versichert? Zum anderen zielt sie auch auf dem Umfang des eigenen Hausrates. Dokumentieren Sie mal für eine Erstattung den Verlust des Hausrats, wenn während Ihres Urlaubs Diebe Ihnen die Wohnung praktisch leer geräumt haben. Beispiel: Die Wohnung ist leergeräumt und die Nachbarn sagen Ihnen bei der Rückkehr nur, dass ein großer Umzugswagen (Möbeltransporter) vor der Wohnungsanlage stand.

Eine Inventur des eigenen Hausrates ist aus zwei Gründen sehr zu empfehlen. Zum einen ermitteln Sie so ungefähr die geeignete Versicherungssumme durch eine Wohnungsinventur. Im Schadensfall noch wichtiger: Sie erstellen so eine Liste der wichtigen Gegenstände in Ihrem Haushalt. Dazu werden Sie heute keine Liste mehr per Hand führen, sondern nehmen den Haushalt mit Digitalkamera bzw. Smartphone auf. Die Fotos lassen sich notfalls später für eine Detailansicht auch noch etwas "zoomen". Vergessen Sie nicht den Inhalt der Schränke und Nebenräume wie Keller uhnd Garage. Die Kaufbelege für Haushaltsgegenstände sollten an einer zentralen sicheren Stelle aufbewahrt werden, so dass auch hier Fotos (notfalls) zum Nachweis für die wichtigsten Belege gemacht werden können.

Checkliste für Hausratversicherung VOR dem Schadenseintritt

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Checkliste für Hausratversicherung NACH dem Schadenseintritt
Nach einem Schadensfall im Wohnbereich ist es besonders notwendig, sofort alle notwendigen und nach dem Versicherungsrecht erforderlichen Schritte zu unternehmen. Dabei hilft die nachstehende Checkliste für Hausrat-Schäden. Rechtlich wird der Versicherer prüfen, ob es sich um einen Schaden handelt, der von der Hausratversicherung abgedeckt ist und ob Ihnen ggf. eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Was wird von der Hausratversicherung erstattet?
Grundsätzlich wird der Neuwert (wiederbeschaffungspreis) ersetzt. Ausnahme: Der beschädigte Gegenstand lässt sich noch reparieren und (oder) es besteht eine Unterversicherung und der Versicherungsschein enthält keinen Unterversicherungsverzicht. Die Zahlung von der Versicherung umfasst aber auch sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schaden entstanden sind. Hier ein redaktioneller Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung:

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört oder beschädigt wurden oder infolgedessen abhanden gekommen sind. Es wird Ersatz gewährt für die folgenden Kosten:

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