Checkliste Versicherungsschaden - Hausratversicherung
Einziger Zweck einer Hausratversicherung ist der vollständige Ersatz des entstandenen Schadens. Um als Versicherungskunde auf der sicheren Seite zu stehen, ist es sinnvoll, sich auf einen solchen Schaden vorzubereiten. Neben der groben Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen für eine Erstattung durch den Versicherer empfiehlt sich eine Auflistung zum Hausrat einschließlich Dokumentation zu erstellen. Die nachstehenden kurzen Checklisten sollen dazu eine kleine Hilfestellung geben.
Welche Gegenstände sind im Hausrat versichert?
Diese Frage kann auf zwei Arten beantwortet werden. Zum einen geht es um Frage zum Versicherungsrecht "Welche Gegenstände sind in der Hausratversicherung für eine Erstattung versichert? Zum anderen zielt sie auch auf dem Umfang des eigenen Hausrates. Dokumentieren Sie mal für eine Erstattung den Verlust des Hausrats, wenn während Ihres Urlaubs Diebe Ihnen die Wohnung praktisch leer geräumt haben. Beispiel: Die Wohnung ist leergeräumt und die Nachbarn sagen Ihnen bei der Rückkehr nur, dass ein großer Umzugswagen (Möbeltransporter) vor der Wohnungsanlage stand.
Eine Inventur des eigenen Hausrates ist aus zwei Gründen sehr zu empfehlen. Zum einen ermitteln Sie so ungefähr die geeignete Versicherungssumme durch eine Wohnungsinventur. Im Schadensfall noch wichtiger: Sie erstellen so eine Liste der wichtigen Gegenstände in Ihrem Haushalt. Dazu werden Sie heute keine Liste mehr per Hand führen, sondern nehmen den Haushalt mit Digitalkamera bzw. Smartphone auf. Die Fotos lassen sich notfalls später für eine Detailansicht auch noch etwas "zoomen". Vergessen Sie nicht den Inhalt der Schränke und Nebenräume wie Keller uhnd Garage. Die Kaufbelege für Haushaltsgegenstände sollten an einer zentralen sicheren Stelle aufbewahrt werden, so dass auch hier Fotos (notfalls) zum Nachweis für die wichtigsten Belege gemacht werden können.
Checkliste für Hausratversicherung VOR dem Schadenseintritt
- Leistungsbegrenzungen für Bargeld, Sparbücher und Urkunden gelten nicht, wenn derartig wertvolle Gegenstände in einem von der Versicherungsgesellschaft als sicher anerkannten Stahlschrank (Safe) aufbewahrt werden.
- Da der Versicherte den Schaden nachweisen muss, sollte ein Verzeichnis des Hausrates mit Kaufbelegen und Fotos bzw. einem Videofilm über wertvolle Gegenstände an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Beispiel: Aufbewahrung in der Cloud (Amazon, Google, Dropbox usw.) oder bei einem Freund oder Verwandten.
- Unterversicherung vermeiden und Ballast für unnötige Teile abwerfen. Neue Hausratversicherungs-Policen sind zumeist attraktiver. Sie können preiswerter und leistungsstärker sein. Bei einer Überprüfung kann auch "aufgeräumt" werden. Viele "alte" Hausratversicherungen enthalten teure Bestandteile, wie Glasversicherung, Auslaufen von Wasserbetten und Aquarien, Diebstahl von Gartenmöbeln usw. Kaum jemand braucht hierfür einen Versicherungsschutz.
- In manchen Hausratspolicen kosten Leistungseinschlüsse eine zusätzliche Prämie (Prämienzuschlag) und die Leistung ist häufig in diesen Fällen auf geringe Beträge (zum 500 Euro) begrenzt. Oder brauchen Sie etwa einen Versicherungsschutz für Diebstahl im Krankenhaus oder Diebstahl von Gartenmöbeln?
Checkliste für Hausratversicherung NACH dem Schadenseintritt
Nach einem Schadensfall im Wohnbereich ist es besonders notwendig, sofort alle notwendigen und nach dem Versicherungsrecht erforderlichen Schritte zu unternehmen. Dabei hilft die nachstehende Checkliste für Hausrat-Schäden. Rechtlich wird der Versicherer prüfen, ob es sich um einen Schaden handelt, der von der Hausratversicherung abgedeckt ist und ob Ihnen ggf. eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
- Schadensminderungspflicht: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Beispiel: Bei einem Schaden ist die Schadensquelle - sofern möglich - zu neutralisieren (vgl. § 82 VVG).
- Ein Schaden ist der Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu melden. Damit der Versicherer den Schaden begutachten kann, sollte gefragt werden, ob ein Gutachter kommt. Zumindest sollte der Schaden aber mit Fotos bzw. Video dokumentiert werden.
- Bei Einbruch, Diebstahl, Raub, Fahrraddiebstahl (ggf. auch bei Brand, Explosion) sofort die Polizei informieren.
- Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich - zunächst per Telefon - und reichen Sie dann per Fax oder oder Brief die Schadensmeldung nach.
- Erstellen Sie eine erste Schadensübersicht.
- Die Versicherung hat das Recht, die Schadensstelle zu besichtigen. Die Versicherungsgesellschaft darf beim Verdacht der Unterversicherung einen Vertreter zur Bewertung schicken.
- Sie müssen den Besitz und den Wert der betroffenen Gegenstände nachweisen. Nehmen Sie sich hierfür ausreichend Zeit und gehen Sie zum Beispiel die gemachten Fotos durch. Bevor Sie eine vollständige Liste der bei Einbruchdiebstahl gestohlenen Gegenstände (z.B. mit dem Anschaffungspreis und Anschaffungsjahr) versehen, stimmen Sie mit dem Versicherer Art und Umfang der Liste (einschl. Fotodokumentation) ab.
- Bewahren Sie in Absprache mit Ihrer Versicherung zerstörte Sachen auf und beseitigen Sie erst dann die Schäden.
- Fordern Sie den Versicherer zu einer schriftliche Deckungszusage auf und verlangen Sie eventuell eine Abschlagszahlung.
- Bei Streitigkeiten über die Höhe der Erstattung fordern Sie eine detaillierte Schadensabrechnung an. Bei Zahlungsverzug können Sie auch Zinsen beanspruchen.
Was wird von der Hausratversicherung erstattet?
Grundsätzlich wird der Neuwert (wiederbeschaffungspreis) ersetzt. Ausnahme: Der beschädigte Gegenstand lässt sich noch reparieren und (oder) es besteht eine Unterversicherung und der Versicherungsschein enthält keinen Unterversicherungsverzicht. Die Zahlung von der Versicherung umfasst aber auch sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schaden entstanden sind. Hier ein redaktioneller Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört oder beschädigt wurden oder infolgedessen abhanden gekommen sind.
Es wird Ersatz gewährt für die folgenden Kosten:
- Aufräumungskosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Lagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
- Hotelkosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 30 Tagen.
- Transport- und Lagerkosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 30 Tagen.
- Schlossänderungskosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
- Bewachungskosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 12 Stunden.
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
- Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.