Informationen zur Hausratversicherung
In Kürze: Diese Startseite zum umfangreichen Ratgeber zur Hausratversicherung erlaubt einen guten Einstieg zu den wichtigsten Fragen zur Absicherung des Wertverlustes beim Hausrat. Insbesondere der Umfang des Versicherungsschutzes ist bei einer Hausratversicherung vielen Bürgern nicht richtig bekannt.
Auf dieser Seite werden wichtige Fragen nur grob dargestellt. Bitte folgen Sie daher den weiterführenden Links zu den "richtigen" Informationen im Ratgeber-Teil. Nachstehend wird daher auf ausgewählte Artikel mit wichtigen Hinweisen zu Rechtsfragen der Hausratversicherung verlinkt. Mit diesen umfangreichen Informationen und dem Zugriff auf weiteren zusätzlichen Archivbeiträgen zum Versicherungsrecht sind Sie für das Versicherungsgepräch mit dem Vermittler, der möglichen Antragstellung im Web oder im Schadensfall für die geforderte Erstattung von der Hausratversicherung gut gerüstet.
Was kostet eine Hausratversicherung?
Die Prämienunterschiede sind bei der Hausratversicherung enorm. So hat die Stiftung Warentest in einem Modellfall Preisunterschiede von bis zu 200 Prozent festgestellt. Als Faustregel kann gelten: Der Versicherungsumfang (Versicherungschutz und Versicherungssumme) und der eigene Wohnort sind die beiden Hauptkriterien, die den Versicherungsbeitrag bestimmen. Die Frage: "Was kostet eine Hausratversicherung?" erfordert daher zunächst die Festlegung für die beiden Kriterien. Ein
Leistungs- und Beitragsvergleich zu Hausratversicherungen kann dann schnell vorgenommen werden. Mit einem derartigen Versicherungsvergleich bekommen Sie ein gutes Gefühl für die teilweise sehr hohen Prämienunterschiede und zugleich eine Übersicht zu günstigen Hausratversicherungen nach Ihren Vorgaben.
Ausreichende Versicherungssumme vermeidet die Unterversicherung
Die Versicherungssumme muss ausreichend hoch gewählt sein, damit der Versicherer nicht die Einrede der Unterversicherung geltend machen kann. Auf dem Land macht die Versicherungsprämie - grob gerechnet - den halben Betrag im Vergleich zu einer Großstadt aus. [Mehr hierzu auch im Artikel
Tarifzonen in der Hausratversicherung]. Die Hausratversicherung wird praktisch ohnehin jedes Jahr etwas teurer. Grund: Die Versicherungssumme wird automatisch an den Preisindex für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter angepasst. Die Versicherungspolice sollte grundsätzlich einen Unterversicherungsverzicht oder eine ausreichend hohe Versicherungssumme vorsehen. [Mehr hierzu im Artikel
Unterversicherung und Unterversicherungsverzicht].
Eintritt des Versicherungsfalles
Da eine Hausrat-Versicherungspolice vor den finanziellen Folgen im Schadensfall schützen soll, stellt sich die wichtige Frage: "In welchen Fällen zahlt die Versicherung? Was ist versichert?" Es ist die Frage nach den rechtlichen Besonderheiten zum Versicherungsschutz und dem Umfang der versicherten Gegenstände bei Eintritt eines Schadens. [Mehr hierzu im Artikel
Schaden bei bestehender Hausratversicherung]. Um als Versicherungskunde auf der sicheren Seite zu stehen, ist es sinnvoll, sich auf einen solchen Schaden vorzubereiten. Neben den Rechtsfragen kommt daher auch dem Nachweis des erlittenen Schadens eine hohe Bedeutung zu. Der Artikel
Checklisten vor und nach dem Schaden gibt praktische Hinweise für den Schadensfall und zur Forderung auf Erstattung des Schadens an den Hausratversicherer.
Hausratversicherung im Urlaub
Viele Bürger wissen gar nicht, dass die Hausratversicherung sogar für Schäden außerhalb der eigenen Wohnung aufkommt. Sogar ein Diebstahl im Urlaub kann durchaus als Schaden gemeldet werden. Es gibt in der Regel keine räumliche Begrenzung aber eine deutliche Einschränkung in der Höhe der Versicherungsleistung. Über die Details informiert der Artikel
Außenversicherung in der Hausratversicherung.
Diebstahl des Fahrrads und Versicherungsschutz
Für den Versicherungsschutz von Fahrrädern gelten Sonderregelungen. Wenn das Fahrrad geklaut wird, kommt es u.a. für eine mögliche Erstattung darauf an, ob Fahrraddiebstahl gesondert versichert worden ist und wo und wann das Fahrrad entwendet wurde. Auch wenn ohne gesonderte Fahrrad-Versicherung eine Erstattung des Wertes des Fahrrads in Betracht kommt, ist die Entschädigung bei einem Fahrradklau und abgeschlossenem Fahrrad je Versicherungsfall zumeist in der Höhe auf 1 bis 2 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. [Mehr hierzu im Artikel
Fahrrad-Diebstahl und Versicherungsschutz].
Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck) in der Hausratversicherung
Zwar gehören zum Hausrat alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Damit gehören auch Wertsachen und sogar Bargeld zum Hausrat. Die Hausratversicherung sieht jedoch für Wertsachen (Wertgegenstände) besondere Entschädigungsobergrenzen vor. Außerdem ist es sehr wichtig, ob die Wertsachen in einem besonderen Tresor (Wertschutzschrank) aufbewahrt wurden oder nicht. [Mehr hierzu im Artikel
Wertgegenstände in der Hausratversicherung].
Weitere Tipps und Hinweise zur Hausratversicherung
- Ein Tarifvergleich für eine Hausratversicherung ist relativ einfach und schnell durchzuführen. Ein Wechsel des Hausratversicherers ist in der Regel problemlos möglich.
- Eine Hausratversicherung für Studenten ist wegen des geringen Wertes des Haushaltes oder der Mitversicherung bei den Eltern in vielen Fällen entbehrlich. Auszubildende, Studenten und Personen in bestimmten Freiwilligendiensten sind bis zum Ende der Ausbildung bzw. des Dienstes häufig über die Hausrats-Versicherungspolice ihrer Eltern mitversichert. Voraussetzung: Der Hauptwohnsitz befindet sich noch bei den Eltern und der Hausrat lagert nur vorübergehend z.B. in der Studentenwohnung.
- Zusatzversicherungen sind zumeist entbehrlich. So kann der Leistungsumfang durch Leistungseinschlüsse erweitert werden. Manche Versicherungsscheine beinhalten bereits Überspannungsschäden durch Blitzschlag und Glasbruchschäden an Gebäudeverglasungen oder (anteilige) Erstattung bei Fahrraddiebstahl. Weitere Sondereinschlüsse sind: Versicherung von Glaskeramikkochflächen und Wasseraustritt aus einem Aquarium. Die Zuschläge hierfür sind im Verhältnis zur Leistung meistens sehr hoch.
- Aufenthalt im Hotel: Ist aufgrund eines versicherten Schadens die Wohnung unbrauchbar, darf der Versicherte auf Kosten der Versicherung vorübergehend in ein Hotel ziehen.
- Versicherungsumfang bei bestehender Police prüfen: Bei einer Überprüfung des Versicherungsschutzes der Hausratversicherung kann auch "aufgeräumt" werden. Viele "alte" Hausratversicherungen enthalten teure Bestandteile, wie zum Beispiel Glasversicherung, Auslaufen von Wasserbetten und Aquarien
- Selbstbeteiligung: Eine Versicherung soll den großen Schaden ersetzen. Vereinbaren Sie daher vorzugsweise einen Selbstbehalt. Die Vereinbarung eines selbst zu tragenden Betrages verringert die jährliche Versicherungsprämie. Im Schadensfall wird der Selbstbehalt von der Leistung des Versicherers abgezogen. Der Versicherer leistet also grundsätzlich nur bei Schäden oberhalb der Selbstbeteiligung. So brauchen Sie keine Kleinschäden zu melden.
- 3-Jahresvertrag: Wenn Sie bereit sind, einen 3-Jahresvertrag abzuschließen, gewähren einige Versicherer hierfür einen gesonderten Rabatt. Sie sind damit für 3 Jahre an die Versicherung gebunden. Das außerordentliche Kündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung durch die Versicherung steht Ihnen jedoch auch weiterhin zu. Das heißt Sie können bei einer Beitragserhöhung kündigen, auch wenn die 3 Jahre noch nicht abgelaufen sind.
- Beratungsprotokoll: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht die Bereitstellung von sehr ausführlichen Informationen vor dem Abschluss von Versicherungen vor. Kaum jemand kann und wird all diese Texte lesen. Sie sollten als Versicherungsnehmer jedoch das zum Online-Abschluss erstellte Beratungsprotokoll als Dokumentation für Ihre Unterlagen ausdrucken oder abspeichern. Der Inhalt ist nicht sehr lang, enthält alle Ihre Angaben und wichtige Adressen für den Versicherungsabschluss.
- Zentrales Schadensregister: Die Versicherungswirtschaft unterhält mit dem Namen HIS ein Informationssystem, das für sämtliche Versicherungssparten - außer für die private Krankenversicherung - konzipiert wurde.