Informationen zur Hausratversicherung

In Kürze: Diese Startseite zum umfangreichen Ratgeber zur Hausratversicherung erlaubt einen guten Einstieg zu den wichtigsten Fragen zur Absicherung des Wertverlustes beim Hausrat. Insbesondere der Umfang des Versicherungsschutzes ist bei einer Hausratversicherung vielen Bürgern nicht richtig bekannt.

Auf dieser Seite werden wichtige Fragen nur grob dargestellt. Bitte folgen Sie daher den weiterführenden Links zu den "richtigen" Informationen im Ratgeber-Teil. Nachstehend wird daher auf ausgewählte Artikel mit wichtigen Hinweisen zu Rechtsfragen der Hausratversicherung verlinkt. Mit diesen umfangreichen Informationen und dem Zugriff auf weiteren zusätzlichen Archivbeiträgen zum Versicherungsrecht sind Sie für das Versicherungsgepräch mit dem Vermittler, der möglichen Antragstellung im Web oder im Schadensfall für die geforderte Erstattung von der Hausratversicherung gut gerüstet.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Die Prämienunterschiede sind bei der Hausratversicherung enorm. So hat die Stiftung Warentest in einem Modellfall Preisunterschiede von bis zu 200 Prozent festgestellt. Als Faustregel kann gelten: Der Versicherungsumfang (Versicherungschutz und Versicherungssumme) und der eigene Wohnort sind die beiden Hauptkriterien, die den Versicherungsbeitrag bestimmen. Die Frage: "Was kostet eine Hausratversicherung?" erfordert daher zunächst die Festlegung für die beiden Kriterien. Ein Leistungs- und Beitragsvergleich zu Hausratversicherungen kann dann schnell vorgenommen werden. Mit einem derartigen Versicherungsvergleich bekommen Sie ein gutes Gefühl für die teilweise sehr hohen Prämienunterschiede und zugleich eine Übersicht zu günstigen Hausratversicherungen nach Ihren Vorgaben.

Ausreichende Versicherungssumme vermeidet die Unterversicherung

Die Versicherungssumme muss ausreichend hoch gewählt sein, damit der Versicherer nicht die Einrede der Unterversicherung geltend machen kann. Auf dem Land macht die Versicherungsprämie - grob gerechnet - den halben Betrag im Vergleich zu einer Großstadt aus. [Mehr hierzu auch im Artikel Tarifzonen in der Hausratversicherung]. Die Hausratversicherung wird praktisch ohnehin jedes Jahr etwas teurer. Grund: Die Versicherungssumme wird automatisch an den Preisindex für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter angepasst. Die Versicherungspolice sollte grundsätzlich einen Unterversicherungsverzicht oder eine ausreichend hohe Versicherungssumme vorsehen. [Mehr hierzu im Artikel Unterversicherung und Unterversicherungsverzicht].

Eintritt des Versicherungsfalles

Da eine Hausrat-Versicherungspolice vor den finanziellen Folgen im Schadensfall schützen soll, stellt sich die wichtige Frage: "In welchen Fällen zahlt die Versicherung? Was ist versichert?" Es ist die Frage nach den rechtlichen Besonderheiten zum Versicherungsschutz und dem Umfang der versicherten Gegenstände bei Eintritt eines Schadens. [Mehr hierzu im Artikel Schaden bei bestehender Hausratversicherung]. Um als Versicherungskunde auf der sicheren Seite zu stehen, ist es sinnvoll, sich auf einen solchen Schaden vorzubereiten. Neben den Rechtsfragen kommt daher auch dem Nachweis des erlittenen Schadens eine hohe Bedeutung zu. Der Artikel Checklisten vor und nach dem Schaden gibt praktische Hinweise für den Schadensfall und zur Forderung auf Erstattung des Schadens an den Hausratversicherer.

Hausratversicherung im Urlaub

Viele Bürger wissen gar nicht, dass die Hausratversicherung sogar für Schäden außerhalb der eigenen Wohnung aufkommt. Sogar ein Diebstahl im Urlaub kann durchaus als Schaden gemeldet werden. Es gibt in der Regel keine räumliche Begrenzung aber eine deutliche Einschränkung in der Höhe der Versicherungsleistung. Über die Details informiert der Artikel Außenversicherung in der Hausratversicherung.

Diebstahl des Fahrrads und Versicherungsschutz

Für den Versicherungsschutz von Fahrrädern gelten Sonderregelungen. Wenn das Fahrrad geklaut wird, kommt es u.a. für eine mögliche Erstattung darauf an, ob Fahrraddiebstahl gesondert versichert worden ist und wo und wann das Fahrrad entwendet wurde. Auch wenn ohne gesonderte Fahrrad-Versicherung eine Erstattung des Wertes des Fahrrads in Betracht kommt, ist die Entschädigung bei einem Fahrradklau und abgeschlossenem Fahrrad je Versicherungsfall zumeist in der Höhe auf 1 bis 2 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. [Mehr hierzu im Artikel Fahrrad-Diebstahl und Versicherungsschutz].

Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck) in der Hausratversicherung

Zwar gehören zum Hausrat alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Damit gehören auch Wertsachen und sogar Bargeld zum Hausrat. Die Hausratversicherung sieht jedoch für Wertsachen (Wertgegenstände) besondere Entschädigungsobergrenzen vor. Außerdem ist es sehr wichtig, ob die Wertsachen in einem besonderen Tresor (Wertschutzschrank) aufbewahrt wurden oder nicht. [Mehr hierzu im Artikel Wertgegenstände in der Hausratversicherung].

Weitere Tipps und Hinweise zur Hausratversicherung

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