Hausratversicherung: Einbruch nach Taschendiebstahl

Diebe von Ausweispapieren oder Schlüsseln versuchen nicht selten, anschließend noch in die Wohnung des Betroffenen einzubrechen. Dies wird ihnen besonders erleichtert, wenn ihnen gleich beides in die Hände fällt.

Eine Hausratversicherung weigerte sich einen Einbruchschaden zu ersetzen, der entstanden war, nachdem ihrem Versicherungsnehmer die Tasche mitsamt Ausweispapieren und Hausschlüsseln gestohlen worden war. Das Landgericht Berlin sah in der gemeinsamen Aufbewahrung von Papieren und Schlüsseln jedoch keine haftungsausschließende Nachlässigkeit des Versicherten.

Urteil des LG Berlin vom 02.07.2004 - 7 O 386/03
Grobe Fahrlässigkeit
Redaktionelle Anmerkung: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht seit dem Jahr 2008 vor, dass ein grob fahrlässig verursachter Schaden - abhängig vom Verschuldensgrad - zumindest anteilig zu ersetzen ist. [Mehr hierzu im Artikel Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz].

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