HIS als Anti-Betrugsdatei gegen Versicherungsbetrug

In Kürze: Als Kunde einer Versicherung sind Sie vielleicht bei "HIS" gespeichert. Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft dient der Aufdeckung und Prävention von Versicherungsbetrug und Versicherungsmissbrauch sowie der begleitenden Risikoprüfung. Man könnte vereinfachend von der HIS als die "Schufa" für Versicherungen sprechen [Mehr zur Schufa im Artikel Schufa-Auskunft]. Da durch HIS ein versuchter Versicherungsbetrug leichter abgewehrt werden kann, ist es letztlich auch zum Vorteil des ehrlichen Versicherungskunden und damit auch insoweit eine Maßnahme des Verbraucherschutzes.

Betreiber der Anti-Betrugsdatei

Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft wird seit dem 1. April 2011 von der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (IIRFP), einer Auskunftei im Sinne von § 29 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), betrieben. Nach Ansicht des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) ist ein solches System wie HIS notwendig, weil der Versicherungswirtschaft jährlich ein Schaden von mehreren Milliarden Euro aufgrund fehlerhafter, unwahrer oder betrügerischer Angaben entsteht. Darunter leiden die ehrlichen Versicherungskunden, die mit ihren Beiträgen den Betrug der unehrlichen Kunden mitbezahlen müssen. HIS ist letztlich eine Datenbank im Interesse der ehrlichen Versicherungskunden, die Schäden durch Versicherungsbetrug minimieren soll.

Kostenlose Selbstauskunft - Auskunft einholen

Nach § 19 Abs. 1 BDSG ist einem Betroffenen auf Antrag Auskunft zu erteilen über die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung.

Jeder Verbraucher kann sich also erkundigen, ob ein Eintrag über ihn in der "Anti-Betrugsdatei" vorliegt. Die Anfragenden erhalten die Information, ob und wenn ja, von welchem Versicherer sie an das HIS gemeldet worden sind. Die IIRFP hält entsprechende Formulare bereit (Beispiel: Antrag auf Selbstauskunft). Anfragen sind postalisch an die IIRFP zu richten:
informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Abteilung Datenschutz
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden

Aus datenschutzrechtlichen Grunden werden keine telefonischen Auskunfte erteilt, da eine eindeutige Identifizierung am Telefon nicht moglich ist. Zur Identifizierung mussen Betroffene die folgenden Angaben ubermitteln:

Um Auskunft zu erhalten, ob Informationen zu einem Kraftfahrzeug gespeichert sind, ist die Angabe der Fahrzeugidentifikationsnummer des Kfz, des Kfz-Kennzeichens sowie eines Nachweises, dass es sich bei der Person um den Halter des Fahrzeugs handelt, erforderlich.

Pro Jahr kann eine kostenlose Selbstauskunft abgefragt werden. Für weitere jährliche Selbstauskünfte kann ein Entgelt im Sinne des § 34 Abs. 8 BDSG verlangt werden.

Zentrales Beschwerdemanagement

Die Auskunftei, informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (IIRFP), sieht die Möglichkeit der Beschwerde vor und wird einer solchen – ggf. in Abstimmung mit dem meldenden Versicherer – nachgehen. Eine Beschwerde kann gleichermaßen aber auch an den meldenden Versicherer gerichtet werden, der den Betroffenen benachrichtigt hat und daher bekannt ist.

Grundsätzlich sollen die Versicherer die Personen direkt (aktiv und automatisch) informieren, sobald ein Eintrag in das HIS vorgenommen wird. Eine Beschwerde sollte daher zunächst oder zumindest gleichzeitig auch an den meldenden Versicherer gerichtet werden, der den Betroffenen benachrichtigt hat und daher bekannt ist.

Scharze Liste - Versicherungsbetrüger-Datei

Das HIS ist nach Ansicht des GDV keine schwarze Liste oder sogar eine Betrügerdatei. Eine Meldung im HIS löst auch keinen Automatismus dahingehend aus, dass der Betroffene keinen neuen Versicherungsvertrag mehr erhält oder künftige Versicherungsfälle abgelehnt werden. Ein HIS-Eintrag soll für den Sachbearbeiter nur ein Signal sein, bestimmte Vorgänge in der Bearbeitung näher zu betrachten. Die an das HIS gemeldeten Vorgänge werden automatisch vom System nach 5 Jahren gelöscht.

Ein Eintrag im HIS dient mithin dazu, den Antrag oder die Schadensmeldung einer sorgfältigeren Prüfung zu unterziehen. Insoweit kann aber doch ansatzweise von einer "schwarzen Liste" sprechen. Grundsätzlich ist dies auch im Interesse aller Versicherungskunden. Eine Ausnahme ist zum Beispiel die Berufsunfähigkeitversicherung. Für den Versicherungskunden kann die erneute Prüfung dazu führen, dass die versicherten Risiken entweder neu kalkuliert oder ganz ausgeschlossen werden. Im Einzelfall kann die Nachprüfung sogar dazu führen, dass der Versicherungskunde keinen Versicherungsschutz mehr erhält oder die Erstattung versagt wird. Bei Versicherungsbetrug muss der Kunde auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Im Volksmund wird man daher auch von der "Scharzen Liste", der "Betrügerdatei", der "Versicherungssünderkartei" usw. sprechen. Falsch ist hingegen die Bezeichnung "Black Box", weil HIS als Kartei eine umfassende Transparenz aufweist. Die Betroffenen, deren Daten gespeichert und ggf. an Versicherer übermittelt werden, werden umfassend benachrichtigt und unterrichtet. Sie haben das Recht, ein Selbstauskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind.

Trennung nach Versicherungsparten

Das HIS ist für sämtliche Versicherungssparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert. Es wird getrennt nach Versicherungssparten geführt. So kann bspw. eine Meldung aus der privaten Haftpflichtversicherung nicht in der Kraftfahrtversicherung genutzt werden. Ein Sachbearbeiter, der Leistungsfälle in der Kraftfahrtversicherung bearbeitet, darf zum Beispiel nur im Schadenfall und nur in der Sparte Kraftfahrt an das HIS melden und Daten abfragen. Eine Gesamtbewertung des Kunden ist daher nicht möglich.

Schadensregulierung bei Eintrag in der HIS

Den Verbraucher interessiert natürlich besonders stark die Frage, ob der Versicherung gemeldete Schäden aufgrund einer HIS-Meldung abgelehnt werden können. Dies kann passieren. Zwar führt eine HIS-Meldung für sich allein nicht zur Ablehnung eines Versicherungsanspruchs. Das HIS gibt dem Versicherer aber den Hinweis, den Leistungsfall eingehender zu prüfen. Ergibt die weitergehende Prüfung aufgrund des HIS, dass der Kunde zum Beispiel bewusst Vorschäden verschwiegen oder einen Unfall fingiert hat, können die geltend gemachten Schäden nicht oder nicht im vollen Umfang reguliert werden. In diesem Fall muss der Kunde sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Beispiele für HIS-Meldungen

In der privaten Haftpflichtversicherung treten besonders viele Gefälligkeitsschäden auf. Von den Versicherungsgesellschaften wird sicherlich nicht zu Unrecht die Geltendmachung von Gefälligkeitsschäden misstrauisch beäugt. Besonders hoch ist zum Beispiel der Anteil von Schäden bei teuren Brillen. Als das neue iPhone-Handy auf den Markt kam, soll es reichlich Schäden beim iPhone-Vorgänger-Modell gegeben haben. Auch Beschädigungen durch Schubkarren, Gartengeräte und Fahrräder am Lack des PKWs vom Nachbarn oder Freundes werden immer wieder gemeldet. Dabei zeigt sich eine Häufung von Schäden an Autos, für die keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde.

Die IIRFP nennt selber folgende Beispiele für HIS-Meldungen für die Sparten Kraftfahrtversicherung, Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung:

Datenschutz und HIS

Die Bundesregierung sieht in HIS keine Verletzung des Datenschutzes. Bei Abschluss einer Versicherung seien bestimmte Daten nötig, um den Vertrag abzuschließen. Mit dem HIS sollen nur Doppelversicherungen und Versicherungsbetrug verhindert werden. Außerdem ist die Überwachung der Versicherungsunternehmen im Hinblick auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen entsprechend der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland nach dem Bundesdatenschutzgesetz Aufgabe der Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder. Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat die Antworten des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft auf den Fragenkatalog der Datenschutzaufsichtbehörden der Länder veröffentlicht.

Kurz zu Versicherungsbetrug und Strafrecht

Von einem Versicherungsbetrug spricht man bei einer unberechtigten Erlangung einer Geld- oder Sachleistung von einem Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsnehmer oder einen Anspruchsteller in betrügerischer Absicht. Der Versicherungsbetrug ist eine Straftat und kann in einem besonders schweren Fall sogar zu einem Strafmaß von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe führen. So heißt es im § 263 Abs. 3 Nr.5 StGB: "Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat". Bei der HIS geht es vorrangig um kleinere Schäden, die sich aber durch die Vielzahl von Schäden zu einer hohen Summe führen.

Fazit zum Hinweis- und Informationssystem

"Scharze Listen" zur Eindämmung von Betrug sind im Wirtschaftsleben grundsätzlich im Interesse des Verbrauchers. Sofern datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden und auch sonst kein Missbrauch erfolgt, sind derartige Listen sehr zu begrüßen. Man denke nur an die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist oder den Anmerkungen zur "Verkehrssünderkartei in Flensburg". Wie die Schufa so erlaubt auch das HIS die Selbstauskunft und sorgt für mehr Ehrlichkeit im Wirtschaftsleben und vermindert die Schäden durch Versicherungsbetrug und trägt zum Verbraucherschutz bei.

Problematisch erscheint insbesondere die Meldung von gefahrenträchtigen Berufen und Vorerkrankungen. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung sind vielen Verbrauchern derartige Informationen, die zu Erschwerniszuschlägen führen können, nicht bewusst oder ggf. sogar nicht bekannt. Dies gilt zum Beispiel für Verbraucher, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung neu abschließen oder ergänzen möchten.

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