Erkrankung - Verletzung
Wer selbständig oder freiberuflich tätig ist oder dessen Einkommen als Angestellter oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.
Die Beitragsbemessungsgrenze darf nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) verwechselt werden. Die
Versicherungspflichtgrenze bestimmt, das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers, bis zu dem in der gesetzlichen Krankenversicherung eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Diese so genannte Krankenversicherungspflichtgrenze wird jährlich von der Bundesregierung jährlich durch Rechtsverordnung an die Entwicklung der Bruttogehaltssumme des vorherigen Kalenderjahres angepasst.
Angestellte und Arbeiter sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Übersteigt bei diesem Personenkreis das Jahresarbeitsgehalt diesem Betrag, so haben sie die Wahl, eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Voraussetzung: Das eigenen Jahresarbeitsgehalt muss in den drei vorhergehenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben und zu erwarten ist, wenn das Jahresarbeitsgehalt auch im Folgejahr die jeweils maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze voraussichtlich übersteigen wird.
Berufsunfähigkeit
Es gelten die allgemeinen Kriterien. Berufsanfänger zahlen zwar beginnend mit der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Trotzdem haben sie erst nach 5 Jahren beruflicher Tätigkeit einen Anspruch auf Rente bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit. Die Leistungen sind nicht hoch, so dass generell zu prüfen ist, ob eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit erfolgen soll.
Altersvorsorge
Für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger Bestandteil für die eigene Altersvorsorge. Die unterschiedlichen Modelle legt teilweise der Arbeitgeber fest. Geeignete Maßnahmen zur eigenen Altersvorsorge sind sorgfältig zu überdenken und abzuwägen.
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