Studenten, Auszubildende, Schüler

Erkrankung - Verletzung
Bei der Krankenversicherung ist zwischen Ausbildung einerseits und Schule und Studium andererseits zu unterscheiden. Auszubildende sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse. Schüler und Studenten sind in der Regel noch über ihre Eltern abgesichert.

Dies erfolgt beitragsfrei, wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind. Unverheiratete Schüler und Studenten sind dann bis zum Alter von 25 Jahren zuzüglich des Zeitraumes für geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst bei den Eltern beitragsfrei mitversichert.

Wenn jedoch die Eltern oder zumindest ein Elternteil privat krankenversichert ist, so ist für das studierende Kind ein eigener Vertrag abzuschliessen. Ob privat oder gesetzlich, ist egal. Die privaten Krankenversicherungen bieten zumeist spezielle Studententarife. Eine derartige Entscheidung sollte aber nie vorschnell getroffen. Die Tragweite der Entscheidung, ob gesetzlich oder privat krankenversichert, ist beachtlich.

Hausratversicherung
Kinder, die sich noch in der ersten Ausbildung befinden, zur Schule gehen oder sich im Erststudium befinden, benötigen keine eigene Hausratversicherung, sofern kein eigener Haushalt gegründet wurde. Für die Dauer der Schulzeit, Studium und Ausbildung sind die Sachen des Kindes im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung mit versichert.

Die Mitversicherung und damit der Versicherungsschutz entfällt, sobald ein eigener Haushalt gegründet wird. Der Hausrat von Schülern, Studenten und Auszubildenden darf nur "vorübergehend" mitgenommen worden sein. "Vorübergehend" bedeutet, dass diese Hausratsgegenstände sich vorher im elterlichen Haushalt befanden.

Privathaftpflichtversicherung
Unverheiratete Schüler, Studenten und Auszubildende sind bis zum Ende ihrer ersten Berufsausbildung bei den Eltern mit versichert. Natürlich nur, wenn die Eltern eine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Vorsicht: Eine Privathaftpflichtversicherung kann und sollte ggf. aber trotzdem abgeschlossen werden.

Denn es zeigt sich, dass im Anschluss an Schule, Ausbildung und Studium der Abschluss dieser sehr wichtigen Versicherung wegen der Konzentration auf den Berufseinstieg "gern" vergessen wird. Wegen der unbeschränkten Haftung für verschuldete Schäden gegenüber Dritten ist die Privathaftpflichtversicherung sehr wichtig.

Berufsunfähigkeit
Es gelten die allgemeinen Kriterien.

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