Die Reisegepäckversicherung soll den Verlust, die Zerstörung und die Beschädigung der mitreisenden Gepäckstücke abdecken. Eine Reisegepäckversicherung ist in der Regel teuer und bietet im Verhältnis zur Versicherungsprämie nur geringe Schadensersatzleistungen.
Nicht mitversichert sind in der Regel: Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art, außer den Ausweispapieren. Weiterhin sind nicht versichert: Antiquitäten, Kunst- und Liebhabergegenstände. Auch für verlorengegangene Kontaktlinsen und medizinische Hilfen leistet die Reisegepäckversicherung keinen Ersatz.
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Im Reiserecht gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die verdeutlichen wie schnell der Anspruch auf eine Erstattung verloren gehen kann. Schon allein wegen der zahlreichen Leistungsausschlüsse ist diese Reiseversicherung nicht zu empfehlen. Außerdem ist der Entschädigungsbetrag bei Wertsachen wie Schmuck, Film- und Videoausrüstung auf lediglich 50 Prozent der Gepäckversicherungssumme begrenzt.
Tipp: Bei einem Einbruch im Hotelzimmer ersetzt ggf. die Hausratversicherung wegen des Außenschutzes den Verlust auch im Ausland bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen.
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