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Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung

Wer privat krankenversichert ist, kann durch einen Wechsel im Krankenversicherungstarif oder durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes den Beitrag reduzieren. Ein Selbstbehalt ist grundsätzlich für alle sinnvoll, die keinen Arbeitgeberanteil erhalten und folglich die Versicherungsprämie voll aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 23. Juni 2010 - BVerwG 8 C 42.09) darf die Versicherungsgesellschaft keinen Zuschlag bei dem Tarifwechsel in der Krankenversicherung verlangen. Die Erhebung eines so genannten Tarifstrukturzuschlags für Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung bei Tarifwechsel verstößt gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht. Der Artikel Tarifwechsel und Tarifstrukturzuschlag in der Krankenversicherung beschreibt den Umfang des Urteils und die Folgen aus diesem Urteil.

Tarifwechsel beim aktuellen Versicherer
Eine weithin unbekannte Möglichkeit den Versicherungsbeitrag zu senken, ist der Wechsel in einen anderen Krankenversicherungstarif innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft. Besonderer Vorteil: Die Höhe der Alterungsrückstellung bleibt erhalten. Ohne große Einbußen an Leistungen der Krankenversicherung, lassen sich ggf. sogar mehr als Tausend Euro pro Jahr an Krankenversicherungsbeitrag sparen. So bieten Krankenversicherungen regelmäßig neue Tarife an, um zum Beispiel Neukunden zu gewinnen. Diese Krankenversicherungs-Tarife ähneln ggf. Ihrem bestehenden Tarif. Als Folge kann so der Versicherungsbeitrag reduziert werden.

Sie dürfen nicht erwarten, dass Ihr Krankenversicherer Sie auf derartige Tarife aufmerksam macht. Eher dürfen Sie erwarten, dass der Versicherer einem solchen Anliegen manchmal nur mit "etwas Druck" nachkommt. Denn Sie würden bei einem Tarifwechsel als Privatpatient ggf. weniger als Beitrag zahlen ohne dabei auf Leistungen zu verzichten. Gut zu wissen, was der § 204 VVG verkürzt regelt: "Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen." Wie oben dargelegt darf die privaten Krankenversicherung auch keinen Zuschlag für den Tarifwechsel verlangen.

Verwandt: Im überarbeiteten Artikel private Krankenversicherung werden die Voraussetzungen für den Wechsel näher erläutert. Der Tarifvergleich für Krankenversicherungen erlaubt die Prüfung der Vorteilhaftigkeit eines Wechsels der Krankenversicherung.

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