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Was wird eigentlich bei der Kapitalleben versichert?
Wie der Name andeutet, soll das "Leben" und das "Kapital" versichert werden. Es ist ein Kombiprodukt, bestehend aus einem langfristigem Sparplan und einer Todesfallabsicherung. In erster Linie ist es jedoch ein Sparvertrag. Zur Absicherung von Hinterbliebenen ist eine Risikolebensversicherung weitaus besser geeignet, weil sie ausschließlich der Hinterbliebenenversorgung dient. Die Absicherung des Todesfalls steht bei der Kapitalleben nicht im Vordergrund und sollte daher auch nicht als besonders wichtiges Entscheidungskriterium angesehen werden.
Die Auszahlung erfolgt im Todesfall an die bezugsberechtigte Person (Ehepartner, Lebenspartner, Kind). Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme - zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus dem Sparvertrag - in aller Regel an den Versicherungsnehmer gezahlt. Entscheidend ist die Festlegung des Begünstigten in der Versicherungspolice.
Checkliste bei Abschluss einer Lebensversicherung
Wie hoch sind die Gewinnanteile (Überschussanteile)?
Die erwarteten Gewinnanteile sind nicht garantiert, sondern werden von der Versicherungsgesellschaft nur erwartet. Garantiert ist lediglich eine Verzinsung in Höhe von 2,25% (so genannter Garantiezins) auf den Sparanteil, der wiederum zum 01.01.2012 auf 1,75% gesenkt wird. Die Verzinsung erfolgt auf den Sparanteil und nicht - wie häufig fälschlicherweise angenommen wird - auf die vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge. Denn von den Versicherungsprämien sind die jeweiligen Abschluss- und Verwaltungskosten abzusetzen.
Diese internen Kosten sind bei den Versicherungen - abhängig von der Vertriebsform und einer effizienten Verwaltung - unterschiedlich hoch. Sofern der Lebensversicherungsvertrag noch um Extras wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit erweitert worden ist, mindert dies ebenfalls den Sparanteil.
Die Gesamtauszahlung bei Fälligkeit setzt sich zusammen aus der vertraglichen Versicherungssumme (Ablaufleistung) und den gutgeschriebenen Gewinnanteilen. Da ein erheblicher Teil der Überschussanteile erst im Jahr der Fälligkeit am Ende des Versicherungszeitraumes als so genannte Schlussgewinannteile gutgeschrieben werden, sollte es immer das Bestreben sein, eine abgeschlossene Kapitallebensversicherung auch bis zur Fälligkeit durchzuhalten und nicht vorher zu kündigen. Mögliche Alternativen sind auch Beitragsfreistellung und notfalls Verkauf der Versicherung.
Auswahl der Versicherungsgesellschaft
Der Auswahl der Versicherungsgesellschaft kommt wegen der langen Dauer (mindestens 12 Jahre) eine besondere Bedeutung zu. Wegen der Unsicherheit bezüglich der Gewinnanteile bildet die Höhe der garantierten Versicherungssumme einen objektiven Vergleichsmaßstab. Mit der Anforderung eines Angebotes für Vergleichszwecke unter Darlegung des Lebensalters (Geburtsdatum) und Berufsgruppe kann eine erste Selektion erfolgen.
Fazit: Die klassische Kapitalleben hat zwar an Bedeutung verloren. Sie wird aber von den Bürgern immer noch als ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge angesehen. Die fondsgebundene Kapitallebensversicherung ist fast schon ein ausschließliches Anlageprodukt mit unsicherem Ausgang, weil hier Chance und Risiko deutlich ausgeprägter sind. Fest steht hier nur die Höhe der Auszahlung im Todesfall. Im Erlebensfall zählt bei Ablauf der fondsgebundenen Kapitalleben der Wert der Fondsanteile. Abhängig von den Fondsanteilen und der Gesamtsituation am Kapitalmarkt und der Börse bestimmen die Fondskurse die Höhe der Auszahlungssumme. Diese kann daher auch unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen.
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