| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Keine Nutzungsausfallentschädigung von Kaskoversicherung
Anders als die Haftpflichtversicherung eines Verursachers schuldet der Kaskoversicherer seinem Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls keine Nutzungsausfallentschädigung bis zur Reparatur des versicherten Kfz bzw. Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Dies gilt auch dann, wenn sich die Versicherung mit der Entschädigungsleistung (hier für einen Fahrzeugdiebstahl) in Verzug befindet.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25.08.2005
I-4 W 45/05
NJW Heft 10/2006, Seite X