Zusammenfassung
Autoversicherung
Vollkasko
Kfz-Vers-Recht
Gut zu Wissen
Ratgeber Spezial
Auto + Geld
Abfragen Auszug
Kfz-Versicherung   Tarifvergleiche   Autoversicherungsrecht     bei Finanztip.de

Keine Nutzungsausfallentschädigung von Kaskoversicherung


Anders als die Haftpflichtversicherung eines Verursachers schuldet der Kaskoversicherer seinem Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls keine Nutzungsausfallentschädigung bis zur Reparatur des versicherten Kfz bzw. Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Dies gilt auch dann, wenn sich die Versicherung mit der Entschädigungsleistung (hier für einen Fahrzeugdiebstahl) in Verzug befindet.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25.08.2005
I-4 W 45/05
NJW Heft 10/2006, Seite X

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps