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Teilkasko ersetzt nicht Vandalismusschäden

Vorab: In der Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung sind bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug lediglich die Schäden am Fahrzeug ersatzfähig, die durch die Ausführung der Tat entstanden sind oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen. [Mehr hierzu im Artikel Vandalismusschäden nicht von Teilkaskoversicherung gedeckt].

In einigen Großstädten und insbesondere in Berlin und Hamburg wurden und werden zahlreiche Autos in Brand gesteckt. Während es zunächst so aussah, dass vorwiegend nur Autos der Luxusklasse von Brandanschlägen in besseren Wohnlagen betroffen sind, werden nach Meldungen der Polizei auch andere Autos (nicht nur teuere Neuwagen) und auch in anderen Wohnlagen in Brand gesteckt. Der Schaden ist hoch und es stellt sich die Frage: "Wer bzw. welche Versicherung kommt für den Schaden auf?"

Brandschaden: Vollkasko zahlt aber Teilkasko nicht

Die Kfz-Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) kommt für Schäden am Fahrzeug oder dem Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Diebstahl) auf. Dabei ist zwischen der Vollkasko und der Teilkasko zu unterscheiden. Bei Brandschäden am Auto durch Vandalismus hilft nur die Vollkasko-Versicherung.

Eine Teilkaskoversicherung deckt einen Brandschaden nur dann ab, wenn das Auto durch einen Brandherd in unmittelbarer Umgebung (nicht: Vandalismus) entzündet wurde. Sowohl bei der Teilkasko als auch bei der Vollkasko ist selbstverständlich der empfehlenswerte Selbstbehalt vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen.

Zahlt die Kaskoversicherung für mobile Geräte?

Die Kaskoversicherung (auch die Teilkasko) deckt die Entwendung aller fest im Fahrzeug eingebauten oder am Fahrzeug angebauten Teile. Versichert sind sämtliche festeingebauten Gegenstände wie zum Beispiel integriertes Navigationssystem. Versichert ist der Wiederbeschaffungswert. Hilfreich kann in diesen Fällen eine Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein "Erweiterte Deckung für Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen" sein. Über eine derartige Zusatzdeckung ist dann ggf. ein entwendetes mobiles Navigationsgerät versichert. [Mehr hierzu im Artikel Außenversicherung in der Hausratversicherung].

Fazit: Die Teilkaskoversicherung zahlt nicht bei Schäden infolge von Vandalismus, wie zum Beispiel bei Brananschlägen auf Autos. Die Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung setzt einen Einbruch-Diebstahl voraus. Auch dann werden bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug lediglich die Schäden am Fahrzeug ersetzt, die durch die Ausführung der Tat entstanden sind oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen. Beispiel: Die Reparaturkosten für die eingeschlagene Seitenscheibe und weitere Schäden, die mit dem Diebstahl ursächlich zusammenhängen,werden von der Teilkasko-Versicherung übernommen.

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