| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
In einigen Großstädten und insbesondere in Berlin und Hamburg wurden und werden zahlreiche Autos in Brand gesteckt. Während es zunächst so aussah, dass vorwiegend nur Autos der Luxusklasse von Brandanschlägen in besseren Wohnlagen betroffen sind, werden nach Meldungen der Polizei auch andere Autos (nicht nur teuere Neuwagen) und auch in anderen Wohnlagen in Brand gesteckt. Der Schaden ist hoch und es stellt sich die Frage: "Wer bzw. welche Versicherung kommt für den Schaden auf?"
Eine Teilkaskoversicherung deckt einen Brandschaden nur dann ab, wenn das Auto durch einen Brandherd in unmittelbarer Umgebung (nicht: Vandalismus) entzündet wurde. Sowohl bei der Teilkasko als auch bei der Vollkasko ist selbstverständlich der empfehlenswerte Selbstbehalt vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen.
Fazit: Die Teilkaskoversicherung zahlt nicht bei Schäden infolge von Vandalismus, wie zum Beispiel bei Brananschlägen auf Autos. Die Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung setzt einen Einbruch-Diebstahl voraus. Auch dann werden bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug lediglich die Schäden am Fahrzeug ersetzt, die durch die Ausführung der Tat entstanden sind oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen. Beispiel: Die Reparaturkosten für die eingeschlagene Seitenscheibe und weitere Schäden, die mit dem Diebstahl ursächlich zusammenhängen,werden von der Teilkasko-Versicherung übernommen.
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