| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Das Oberlandesgericht Hamm ging ebenfalls von der Leistungsfreiheit der Versicherung aus. Gerade bei einem Fahrzeugdiebstahl gibt es keinen vernünftigen Grund, eine Schadensmeldung so lange hinauszuzögern. Vielmehr deutet ein derartiges Verhalten darauf hin, dass der Versicherte den Diebstahl nur vorgetäuscht hat und Zeit gewinnen will, z. B. bis das Fahrzeug außer Landes gebracht oder "umfrisiert" ist.
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2005
20 U 157/04
NJW-Spezial 2005, 499
NJW-RR 2005, 1482
|
|