| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Handelt es sich bei dem gestohlenen Wagen um ein Reimportfahrzeug, muss die Teilkaskoversicherung allerdings nur den Neupreis eines vergleichbaren Fahrzeugs ersetzen. Eine Erstattung des in Deutschland üblichen Händlerpreises kommt in derartigen Fällen bereits deshalb nicht in Betracht, weil kein Grund ersichtlich ist, warum sich der Versicherungsnehmer nunmehr für einen Kauf im Inland entscheiden sollte. Ein Kaufvertrag über ein solches Fahrzeug ist, soweit der Versicherte nicht das Gegenteil beweisen kann, nur als Scheingeschäft anzusehen, um in den Genuss einer höheren Versicherungsleistung zu kommen.
Urteil des OLG Hamm vom 25.11.2005
20 U 158/05
NJW-RR 2006, 531
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