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Kaskoversicherung: grobe Fahrlässigkeit bei Missachtung der Durchfahrtshöhe

Durchfährt der Fahrer eines 3,45 Meter hohen Lkws trotz eindeutiger Beschilderung eine nur 2,70 Meter hohe Brücke, handelt er nach Feststellung des Oberlandesgerichts Karlsruhe grob fahrlässig. Dies hat zur Folge, dass die bestehende Kaskoversicherung nicht für den Schaden am Lkw-Aufbau aufkommen muss.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 29.07.2004
19 U 94/04
NJW-RR 2004, 1549
MDR 2004, 1237

Hinweis: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht seit dem Jahr 2008 vor, dass ein grob fahrlässig verursachter Schaden - abhängig vom Verschuldensgrad - zumindest anteilig zu ersetzen ist. Der kleine Ratgeber Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz erläutert diesen Teil des Versicherungsrechts.

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