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Die bestehende Kaskoversicherung muss demnach nicht für den an dem Wohnmobil entstandenen Schaden aufkommen.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 27.01.2006
3 U 107/05
Pressemitteilung des OLG Oldenburg
| Hinweis: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht seit dem Jahr 2008 vor, dass ein grob fahrlässig verursachter Schaden - abhängig vom Verschuldensgrad - zumindest anteilig zu ersetzen ist. Der kleine Ratgeber Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz erläutert diesen Teil des Versicherungsrechts. |
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