| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Einem Autofahrer ist ein kurzer Blick auf eine Karte oder das Display des Radios bzw. Navigationssystems zuzugestehen, ohne dass ihm gleich ein besonders leichtsinniges Verhalten vorgehalten werden kann. Die Kaskoversicherung muss in einem solchen Fall den durch den Auffahrunfall entstandenen Schaden ausgleichen.
Urteil des LG Aschaffenburg vom 01.12.2004
3 O 266/04
Pressemitteilung des LG Aschaffenburg
| Hinweis: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht seit dem Jahr 2008 vor, dass ein grob fahrlässig verursachter Schaden - abhängig vom Verschuldensgrad - zumindest anteilig zu ersetzen ist. Der kleine Ratgeber Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz erläutert diesen Teil des Versicherungsrechts. |
|
|