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Kaskoversicherung: grobe Fahrlässigkeit durch Verstellen des Sitzes

Ein Autofahrer, der während der Fahrt seinen Sitz verstellt und deswegen die Gewalt über sein Fahrzeug verliert, handelt grob fahrlässig. Verursacht er dadurch einen Verkehrsunfall, kann er den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden nicht von seiner Kaskoversicherung ersetzt verlangen.

Urteil des OLG Saarbrücken vom 15.10.2003
5 U 300/03-33
Pressemitteilung des OLG Saarbrücken

Hinweis: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht seit dem Jahr 2008 vor, dass ein grob fahrlässig verursachter Schaden - abhängig vom Verschuldensgrad - zumindest anteilig zu ersetzen ist. Der kleine Ratgeber Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz erläutert diesen Teil des Versicherungsrechts.

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