Zusammenfassung
Autoversicherung
Vollkasko
Kfz-Vers-Recht
Gut zu Wissen
Ratgeber Spezial
Auto + Geld
Abfragen Auszug
Kfz-Versicherung   Tarifvergleiche   Autoversicherungsrecht     bei Finanztip.de

Grob fahrlässig verursachter Auffahrunfall mit Mietwagen

Fährt ein Autofahrer mit einem gemieteten Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit bei Dunkelheit und Nässe in eine Autobahnausfahrt ein, an deren Ende er mit einem Kreuzungsbereich rechnen muss und kommt es hierbei zu einem Auffahrunfall, stellt dies einen besonders schwerwiegenden, den Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechtfertigenden Sorgfaltsverstoß dar. Der Fahrer konnte sich danach nicht auf die mietvertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung berufen und musste für den Schaden an dem Mietwagen selbst aufkommen.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.09.2005
I-10 U 203/04
NJW-Spezial 2006, 66

Hinweis: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht seit dem Jahr 2008 vor, dass ein grob fahrlässig verursachter Schaden - abhängig vom Verschuldensgrad - zumindest anteilig zu ersetzen ist. Der kleine Ratgeber Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz erläutert diesen Teil des Versicherungsrechts.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps