Zusammenfassung
Autoversicherung
Vollkasko
Kfz-Vers-Recht
Gut zu Wissen
Ratgeber Spezial
Auto + Geld
Abfragen Auszug
Kfz-Versicherung   Tarifvergleiche   Autoversicherungsrecht     bei Finanztip.de

Kaskoversicherung: Gefahrenerhöhung durch Tuning

Wird ein Pkw technisch so verändert, dass dies zu einer Gefahrenerhöhung führt, kann sich die bestehende Vollkaskoversicherung auf ihre Leistungsfreiheit berufen. Das Oberlandesgericht Koblenz nimmt eine Gefahrenerhöhung bei der Ausrüstung mit Breitreifen, Spurverbreitung und Erhöhung der Motorleistung von 66 auf 81 kW an.

Die Versicherung muss in diesem Fall auch dann nicht für einen Unfallschaden aufkommen, wenn die mit dem Tuning verbundenen technischen Veränderungen nicht als solche unmittelbar unfallursächlich sind, aber nach den Gesamtumständen von einem unfallursächlichen Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers auszugehen ist. Das Gericht bejahte dies bei einem Unfall nach einem riskanten Fahrmanöver eines unter Alkoholeinfluss stehenden jugendlichen Fahrers, an den der auffällig getunte Pkw ausgeliehen worden war.

Urteil des OLG Koblenz vom 14.07.2006
10 U 56/06
OLGR Koblenz 2007, 153
NJW-RR 2007, 243

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps