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Krankengeld ab 2009 für Selbständige

Das Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige ist mit Wirkung vom 01.01.2009 gestrichen worden. Im Gegenzug brauchen die Selbständigen lediglich einen ermäßigten Krankenkassenbeitrag zu zahlen. Die Krankengeldzahlung ist keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Um den Verdienstausfall im Krankheitsfall zumindest teilweise abzudecken, müssen sich Selbständige entsprechend zusätzlich versichern.

Wer als Selbständiger trotzdem nicht auf Krankengeld im Krankheitsfall verzichten will, muss mithin diesen Schutz extra versichern. In Betracht kommt hierfür eine Krankenversicherungspolice bei einer privaten Versicherungsgesellschaft oder einem Wahltarif der gesetzlichen Krankenkasse.

Gesetzliche Änderung mit Rückwirkung geplant
Die Bundesregierung plant jedoch schon wieder eine Gesetzesänderung. So soll es mit Rückwirkung auf den 1.1.2009 für gesetzlich versicherte Selbstständige möglich sein, einen Krankengeldanspruch ab der 7. Woche zu versichern. Diese Versicherten sollen - wie normale Arbeitnehmer - zum Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent einen Krankengeldanspruch erhalten. Faktisch wird den Selbständigen so ein Wahlrecht zwischen der Zahlung zum ermäßigtem Beitragssatz und dem "normalem" Beitragssatz mit Krankengeldanspruch eingeräumt.

So bietet die gesetzliche Krankenkasse ihren freiwilligen Mitgliedern Wahltarife mit Krankengeld an. In der Regel kann der Selbstständige einen Versicherungsschutz ab dem 15. Tag oder ab dem 43. Tag mit einem festgelegten Betrag an Krankengeld vereinbaren. Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist hingegen erst nach weiteren 3 Jahren möglich. Für diesen Zeitraum verzichtet der Kunde auf sein ordentliches Kündigungsrecht.

Durch die "Option" auf Zahlung des normalen Beitragssatzes brauchen Selbständige für die Grundabsicherung mit Krankengeld keinen Wahltarif oder eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Das Entscheidungskriterium ist dann der Vergleich "Beitragsdifferenz zu Prämie der Zusatzversicherung" unter der Annahme, dass in beiden Fällen der Krankengeldanspruch gleich hoch ist.

Eine Krankenzusatzversicherung ist für viele Selbständige die einfachere und ggf. auch preiswertere Alternative. Der Selbständige kann jedoch nicht sicher sein, dass er in die private Krankenzusatzversicherung aufgenommen wird.

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