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Krankenversicherung: keine Perücke für Mann

Gesetzliche Krankenversicherungen müssen einem unter Haarausfall leidenden Mann keine Perücke bezahlen, auch wenn die Glatze auf eine Krankheit zurückzuführen ist.

Das Sozialgericht Dresden begründete die Ungleichbehandlung gegenüber Frauen, denen ein solcher Erstattungsanspruch zusteht, damit, dass Haarlosigkeit bei Männern weit verbreitet sei und nicht entstellend wirke.

Urteil des SG Dresden vom 02.06.2005 - S 18 KR 1380/04
Pressemitteilung des SG Dresden

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