GKV Leistungen
GKV Wechsel
GKV Grundlagen
Private KV - PKV
Krankenzusatz
Gut zu Wissen
Verwandt Auszug
Vorsorge / Gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse     bei Finanztip.de

Krankenversicherung: Altersgrenze für künstliche Befruchtung

Ein 60-jähriger Mann und seine (unfruchtbare) 37-jährige Frau wollten sich durch eine künstliche Befruchtung doch noch ihren Kinderwunsch erfüllen. Die Krankenkasse lehnte den Kostenerstattungsantrag unter Hinweis auf die bestehende Regelung ab, nach der Eheleute seit dem 1.1.2004 nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Mannes Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung gegen ihre Krankenkasse haben. Das Bundessozialgericht sah in dieser Altersbeschränkung keinen Verstoß gegen das Grundgesetz und gab der Krankenkasse recht.

Urteil des BSG vom 24.05 2007 - B 1 KR 10/ 06 R

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps