Reisekrankenversicherung: Was zu berücksichtigen ist

Vor allem hier empfiehlt es sich, zu kontrollieren, ob die Leistungen einer solchen Versicherung nicht bereits von Ihrer normalen Krankenversicherung umfasst sind. Die Reise-Krankenversicherung zahlt vor allem Heilbehandlungen im Ausland sowie Krankentransporte. Bei Krankenhausaufenthalten sind Sie bis zu 90 Tagen versichert, haben jedoch einen Selbstbehalt von rund 50 Euro täglich.

Heilbehandlungen, die der Grund für den Reiseantritt waren (Reise zum Kurort) werden natürlich nicht erstattet, ebensowenig Heilbehandlungen, bei denen Sie bereits vor Reiseantritt wußten, daß sie notwendig werden würden (Extremfall: Dialyse-Patient).

Reiseversicherungen
• Einleitung
• Reisekranken
• Reisegepäck
• Reiserücktritt

Achtung: In letzter Zeit hat sich herausgestellt, daß nicht alle Klauseln in Auslands-Krankenversicherungsverträgen wirksam sind. Der BGH hat in einer neuen Entscheidung festgestellt, daß folgende Ausschlüsse nicht korrekt sind:

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© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 06.12.2000

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