Reisekrankenversicherung: Was zu berücksichtigen ist
Vor allem hier empfiehlt es sich, zu kontrollieren, ob die
Leistungen einer solchen Versicherung nicht bereits von
Ihrer normalen Krankenversicherung umfasst sind. Die
Reise-Krankenversicherung zahlt vor allem Heilbehandlungen im Ausland sowie
Krankentransporte. Bei Krankenhausaufenthalten sind Sie bis zu 90 Tagen versichert, haben
jedoch einen Selbstbehalt von rund 50 Euro täglich.
Heilbehandlungen, die der Grund für den Reiseantritt waren (Reise zum Kurort) werden
natürlich nicht erstattet, ebensowenig Heilbehandlungen, bei denen Sie bereits vor
Reiseantritt wußten, daß sie notwendig werden würden (Extremfall: Dialyse-Patient).
Achtung: In letzter Zeit hat sich herausgestellt, daß nicht
alle Klauseln in Auslands-Krankenversicherungsverträgen wirksam sind. Der BGH hat in
einer neuen Entscheidung festgestellt, daß folgende Ausschlüsse nicht korrekt sind:
Wer als Ausländer in Deutschland wohnt und zum Zwecke der
Heimfahrt für die Zeit zu Hause in Deutschland eine Auslandskrankenversicherung
abschließt, der war nach den bisherigen Bedingungen nicht versichert, weil es sich für
ihn gar nicht um "Ausland" handelte. Diese Klausel ist laut BGH unwirksam.
Wer bisher als Schwangere in den Auslandsurlaub fuhr, tat dies
auf eigenes Risiko. die Auslands-Krankenversicherung übernahm nicht die Kosten für
schwangerschaftsbegleitende oder sonst infolge der Schwangerschaft im Ausland notwendige
medizinische Maßnahmen. Auch diesen Ausschluß hat der BGH für unwirksam erklärt.