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Lebensversicherung: kein Gebührenabzug bei Auszahlung des Rückkaufswertes

In Kürze: Wird eine Kapital-Lebensversicherung gekündigt, darf die Versicherung von dem auszuzahlenden Rückkaufswert nicht ohne weiteres die Abschluss- und Stornogebühren in Abzug bringen. So hat es das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 13.05.2005 - I-4 U 146/04, OLGR Düsseldorf 2005, 433, entschieden. [Mehr hierzu im Artikel Stornoabzug bei Kündigung und Beitragsfreistellung der Lebensversicherung].

Die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung sollte aber genau überlegt werden. Die wichtige Frage lautet bei der Prüfung einer vorzeitigen Kündigung: "Wieviel Geld gibt es denn zurück?" Für Versicherungskunden und Verbraucher wird daher der Artikel Rückkaufswert bei Lebensversicherung zur Lektüre empfohlen. Der Artikel Kündigung der Berufsunfähigkeits-Versicherung zeigt, welche Alternativen zum Beispiel bei einer BU-Versicherung genutzt werden können.

Bevor ggf. eine voreilige Kündigung einer Vorsorgeversicherung ausgesprochen wird, sollte der Versicherungsnehmer daher Alternativen prüfen.

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