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Überschussverwendung in der Kapitallebensversicherung

In Kürze: Der Versicherungsnehmer partizipiert an den Überschüssen (Gewinnanteile), die der Versicherer erzielt hat. Die Lebensversicherer erzielen vor allem Überschüsse aus der Kapitalanlage (Zinsüberschüsse) und zum Teil auch Überschüsse aus geringerem Risiko und geringeren Kosten als ursprünglich kalkuliert. Bei der Überschussbeteiligung handelt es sich um den Überschuss aller Kapitalerträge des Lebensversicherers über den Betrag hinaus, den der Versicherer jährlich wegen der Diskontierung der Deckungsrückstellung aufbringen muss. Der Anspruch der Versicherungsnehmer auf Beteiligung auf die Gewinnanteile ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und die Grundlage bildet das Versicherungsvertragsgesetz.

Nach § 153 VVG steht dem Versicherungsnehmer eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die Überschussbeteiligung ist durch ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen. Die Beteiligung des Versicherungsnehmers an diesen Gewinnanteilen kann dabei nur insgesamt ausgeschlossen werden. Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungsorientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt; eine frühere Zuteilung kann vereinbart werden.

Überschussverwendung und Überschusssysteme

Es gibt unterschiedliche Arten von Überschusssystemem. So wird zwischen dem Bonussystem, der Beitragsverrechnung und der verzinslichen Ansammlung differenziert. Im Artikel Bonussystem oder Beitragsverrechnung für die Überschussbeteiligung werden am Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung die Überschusssysteme näher erläutert. Daher hier nur in aller Kürze die folgende Übersicht:

Fazit: Die Kapitallebensversicherung dient vorrangig der eigenen Altersvorsorge und eignet sich nur eingeschränkt für eine gute Hinterbliebenabsicherung. Eine Risikolebensversicherung bietet dagegen für sehr wenig Geld einen weitaus besseren Todesfallschutz. Im Artikel zur Verzinsung einer Lebensverzinsung wird über die Komponenten, der Bemessungsgrundlage und dem Garantiezins informiert. Die Höhe der Überschussbeteiligung ist daher bei der Auswahl des Versicherers ein wichtiges Kriterium. Der Artikel Berechnung der Überschussbeteiligung erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Pflichten des Versicherers.

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