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Überschussverwendung in der Kapitallebensversicherung
In Kürze: Der Versicherungsnehmer partizipiert an den Überschüssen (Gewinnanteile), die der Versicherer erzielt hat. Die Lebensversicherer erzielen vor allem Überschüsse aus der Kapitalanlage (Zinsüberschüsse) und zum Teil auch Überschüsse aus geringerem Risiko und geringeren Kosten als ursprünglich kalkuliert. Bei der Überschussbeteiligung handelt es sich um den Überschuss aller Kapitalerträge des Lebensversicherers über den Betrag hinaus, den der Versicherer jährlich wegen der Diskontierung der Deckungsrückstellung aufbringen muss. Der Anspruch der Versicherungsnehmer auf Beteiligung auf die Gewinnanteile ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und die Grundlage bildet das Versicherungsvertragsgesetz.
Nach § 153 VVG steht dem Versicherungsnehmer eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die Überschussbeteiligung ist durch ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen. Die Beteiligung des Versicherungsnehmers an diesen Gewinnanteilen kann dabei nur insgesamt ausgeschlossen werden. Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungsorientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt; eine frühere Zuteilung kann vereinbart werden.
Überschussverwendung und Überschusssysteme
Es gibt unterschiedliche Arten von Überschusssystemem. So wird zwischen dem Bonussystem, der Beitragsverrechnung und der verzinslichen Ansammlung differenziert. Im Artikel
Bonussystem oder Beitragsverrechnung für die Überschussbeteiligung werden am Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung die Überschusssysteme näher erläutert. Daher hier nur in aller Kürze die folgende Übersicht:
- Bonussystem: Bei einem Vertrag mit Bonussystem erhöht sich jedes Jahr die Leistung für den Todesfall in Form einer beitragsfreien Versicherungssumme (Bonus). Als Folge kommt bei einem vorzeitigen Vertragsende durch Tod oder Rückkauf mehr Kapital zur Auszahlung.
- Beitragsverrechnung der Überschüsse: Wie der Name schon andeutet, erhalten die Versicherungskunden bei der Beitragsverrechnung eine Gutschrift auf den Beitrag. Die Überschussanteile werden mit dem kalkulierten Bruttoversicherungsbeitrag verrechnet, so dass letztlich eine etwas geringere Versicherungsprämie zu zahlen ist. Dadurch reduziert sich entsprechend die laufende Beitragszahlung bei gleicher Versicherungssumme ein wenig aber auch die Ablaufleistung. Dieses Verfahren ist für beide Partner auch mit mehr Aufwwand verbunden.
- Verzinsliche Ansammlung: Bei diesem Überschusssystem werden die verzinsten Überschüsse beim Vertragsende zusätzlich ausgezahlt. Im Erlebensfall erfolgt somit eine etwas höhere Auszahlung als beim Bonussystem. Dies hat den Charakter eines Mini-Sparvertrages.
Fazit: Die Kapitallebensversicherung dient vorrangig der eigenen Altersvorsorge und eignet sich nur eingeschränkt für eine gute Hinterbliebenabsicherung. Eine Risikolebensversicherung bietet dagegen für sehr wenig Geld einen weitaus besseren Todesfallschutz. Im Artikel zur Verzinsung einer Lebensverzinsung wird über die Komponenten, der Bemessungsgrundlage und dem Garantiezins informiert. Die Höhe der Überschussbeteiligung ist daher bei der Auswahl des Versicherers ein wichtiges Kriterium. Der Artikel Berechnung der Überschussbeteiligung erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Pflichten des Versicherers.