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Übersicht zu GKV - PKV - Krankenzusatzversicherung

Auch Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, können für einen relativ geringen Versicherungsbeitrag Zusatzleistungen erhalten (Krankenzusatzversicherung). Die nachstehende Übersicht zeigt in einer Tabelle die wichtigsten Unterschiede zwischen den alternativen Möglichkeiten zur Absicherung des Krankheitsschutzes. Eine allgemein gültige Aussage zu Vorteilen und Nachteilen der Art der Krankenversicherung unterbleibt, weil diese Wertung individuell ganz unterschiedlich aus Sicht des Lesers ausfallen kann.

Beispiel: Für viele Personen ist die private Absicherung des Gesundheitsschutzes deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. Denn der Beitrag zur privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter und nicht nach dem Einkommen: Ein klarer Vorteil für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, wenn beide Ehepaare voll berufstätig sind. Wer jedoch Kinder in der persönlichen Lebensplanung vorsieht, kann schnell zu einer anderen Wertung kommen.

  Gesetzliche Krankenversicherung Krankenzusatz Private Krankenversicherung
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des Krankenhauses Nächstgelegenes Krankenhaus. Keine Privatkliniken Je nach Tarif. Meist Freie Auswahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Unterbringung im Krankenhaus Mehrbettzimmer Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt)
Arzthonorare für Behandlung im Krankenhaus Keine Kosten für den gesetzlich Versicherten. Allerdings Erstattung gedeckelt Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV
Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des Arztes Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl Freie Arztwahl
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte 100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz abrechnen. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80% für Einlagen und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern. Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich.
Vorsorgeuntersuchung Eingeschränkte Vorsorgeuntersuchungen: U.a.: Früherkennung von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.
Psychotherapie Nach vorheriger Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen je Behandlung sowohl durch Ärzte als auch psychologische Psychotherapeuten Je nach Tarif unterschiedlich. Je nach Tarif unterschiedlich. Leistungsumfang nicht immer besser als in der gesetzlichen Versicherung.
Heilpraktiker Keine Heilpraktikerleistungen Je nach Tarif. In der Regel umfangreicherer Schutz als in der GKV. Je nach Tarif. Meist umfangreicherer Schutz als in der GKV.
Zahnarztleistungen und Zahnersatz
Zahnbehandlung 100% (aber nur für zugelassene Leistungen) Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. In den meisten Tarifen 100%. Je nach Tarif mehr Leistungen enthalten
Zahnersatz Mindestens 50%. Bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen 65%. Eingeschränkter Geltungsbereich. Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif. 50 - 100% der Kosten. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Meist deutlich umfangreicherer Versicherungsumfang als in GKV.
Zahnarzthonorare 100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 2-2,3 fachen GOÄ-Satz abrechnen. Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.

GKV oder PKV für mich?

Diese Entscheidung wird stark von Ihren persönlichen und beruflichen Verhältnissen bestimmt. Der gewünschte Versicherungsschutz kann teilweise bis weitgehend auch durch eine Zusatzkrankenversicherung abgesichert werden. Im Vordergrund steht zunächst die eigene private und berufliche Positionsbestimmung: "Was will ich heute und was in der Zukunft? Wie ist meine familiäre Situation in der Zukunft? Was kann ich mir leisten? Habe ich überhaupt die Wahlmöglichkeit?" Hinzu kommt: "Bin ich ausreichend informiert über Leistungen, Kosten und Wechselmöglichkeiten zwischen GKV und PKV?

Wer nicht auf das Geld schauen muss, wird wahrscheinlich wegen der Vorteile einen starken Drang zum privaten Krankenversicherungsschutz verspüren. Gegen die PKV sprechen für diese Personen höchstens ideologische Gründe, wenn sie zum Beispiel die Solidargemeinschaft nicht verlassen möchten. Die breite Masse wird allerdings auch die monatlichen Versicherungsbeiträge als Entscheidungskriterium berücksichtigen und sich daher mit den obigen und weiteren Fragen auseinandersetzen.

Die private Krankenversicherung kann schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die gesetzliche Krankenversicherung. So ergibt sich fast immer ein finanzieller Vorteil bei gut verdienenden Singles bzw. kinderlosen Ehepaare, wo beide Ehepartner voll berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin eigenverantwortlich für ihre Absicherung sorgen.

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