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PKV mit Gruppenversicherung (Gruppenvertrag)
In Kürze: Einige Krankenversicherer bieten den Krankenversicherungsschutz für eine größere Anzahl von Versicherten in Form eines Gruppenversicherungsvertrages an. Bei einem solchen Gruppenvertrag muss es sich um eine Vielzahl von Personen mit gleichen Merkmalen handeln, d.h. der zu versichernde Personenkreis muss nach objektiven Merkmalen beschreibar sein.
Allgemeine Voraussetzungen
Die objektiven Merkmale können durch die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung (z.B. einem Berufsverband) oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe in einem Unternehmen bestimmt sein. Derartige Gruppenversicherungsverträge werden in der privaten Krankenversicherung vorrangig von Unternehmen geschlossen, wenn sich eine objektiv abgrenzbare Mitarbeitergruppe mit mindestens 20 Mitgliedern erstellen lässt. Weiterhin müssen mindestens 90 Prozent der Personen aus dieser Gruppe teilnehmen. Aber auch Berufsvereinigungen wie Journalistenverband oder Ärztekammer können ggf. einen Gruppenversicherungsvertrag mit einem Krankenversicherungsunternehmen abschließen.
Bereits bestehende Einzelversicherungen können ggf. problemlos in den günstigeren Gruppenversicherungsvertrag überführt werden. Voraussetzung ist dabei, dass die Einzelverträge und der Gruppenversicherungsvertrag bei demselben Versicherungsunternehmen bestehen. Entweder zieht der Arbeitgeber den Krankenkassenbeitrag im Gehaltsabzugsverfahren ein oder es erfolgt der Abruf des Kassenbeitrags im Wege des Lastschriftverfahrens von einem Konto des Mitarbeiters durch das Versicherungsunternehmen.
Vergünstigungen beim Gruppenversicherungsvertrag
Die
BaFin überwacht die Ausrichtung derartiger Verträge und prüft die vereinbarten Vergünstigungen. Der Krankenversicherer hat weitaus geringere Abschluss- und Verwaltungskosten und gewährt dafür besondere Vorzüge. Zu den Vergünstigungen, die Teilnehmer an einem Gruppenvertrag erhalten, können zum Beispiel gehören:
- sofortiger Versicherungsschutz (Wartezeiten entfallen)
- Kontrahierungszwang (Wegfall einer obligatorischen Gesundheitsprüfung)
- Mitversicherung von Familienangehörigen
- Um 5 bis 10 Prozent günstigerer Krankenkassenbeitrag (Beitragsermäßigung)
Sonderfall Sammelinkassovertrag
Ein Sammelinkasso liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge der Mitarbeiter einzieht und dann selber an das jeweilige Krankenversicherungsunternehmen abführt. Zur Vereinfachung des Verfahrens bedient man sich so genannter Inkasso-Listen. In der praktischen Durchführung ähnelt dieses Einzugsverfahren dem Verfahren in der Sozialversicherung. Das Versicherungsverhältnis besteht weiterhin ausschließlich zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherten. Die durch eine Sammelinkassovereinbarung erzielten Kosteneinsparungen kann der Krankenversicherer als Beitragsermäßigung weitergeben.