Privathaftpflichtversicherung haftet nicht für von Pferd verursachten Verkehrsunfall

Die Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Privathaftpflichtversicherung, wonach die "Haftung als Tierhalter" nicht versichert ist, schließt die Einstandspflicht des Versicherers nicht nur für von einem Tier typischerweise einem anderen Tier oder Menschen zugefügte Schäden aus (Schulfall: Hund beißt Briefträger).

Die Klausel erfasst vielmehr sämtliche Schadensfälle, aufgrund derer sich der Versicherte gerade in seiner Eigenschaft als Tierhalter Haftpflichtansprüchen ausgesetzt sieht. So verweigerte eine private Haftpflichtversicherung den Ersatz von Schäden, die ein Autofahrer durch den Zusammenstoß mit einem aus einem nahe gelegenen Reiterhof ausgebrochenen Pferd erlitten hatte. Der Pferdehalter muss daher den entstandenen Schaden selbst ausgleichen.
Urteil des BGH vom 25.04.2007 - IV ZR 85/05, BGHR 2007, 750

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps