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Richtig krankenversichert

Welche Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)?
Zunächst ist die Grundentscheidung zu treffen, ob man sich in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenkasse gegen Krankheitskosten versichern will. Wichtige Faktoren sind hierbei insbesondere: Höhe der Prämie und das Leistungsspektrum. Der Familienstand und die Familienplanung beinflussen weiterhin diese Entscheidung. Wenn Sie "in die Tiefe" einsteigen möchten, empfehlen wir hierfür die Startseite zur PKV und die Startseite zur GKV.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten auf breiter Front einheitliche Leistungen. Mit dem Gesundheitsfonds hat der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen jedoch zugenommen. Der monatliche zu zahlende Krankenkassenbeitrag ist trotz Einheitsprozentsatz wegen der Tarifvielfalt teilweise sehr unterschiedlich.

Vergleich Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen Kassen
Mit dem Vergleichsrechner Krankenkassenbeitrag lässt sich die Ersparnis bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse schnell ermitteln. Sie vergleichen mithin Ihre derzeitige Krankenkasse mit dem Wettbewerb. Dabei ist der Leistungsvergleich wegen der flexiblen Tarife deutlich wichtiger geworden. Auf Wunsch kann aus der Ergebnisliste ganz komfortabel ein Angebot angefordert werden.

Ein separater Ratgeber Krankenkassen untersucht gesetzliche Krankenkassen im Vergleich. Ein Beitragsrechner ermittelt und vergleicht je Bundesland mit Vorgabe des persönlichen Einkommens die günstigsten Krankenkassen.

Bei Krankheit oder Unfall im Ausland ersetzen die gesetzlichen Krankenkassen nur die in Deutschland üblichen Arzthonorare. Die Arztrechnungen im Ausland sind häufig sehr viel höher. Bei Auslandsreisen sollte daher zumindest eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Voraussetzungen für Aufnahme in die Private Krankenversicherung (PKV)
Selbstständige und Freiberufler können jederzeit in die Private Krankenvollversicherung wechseln. Arbeitnehmer müssen dagegen erstmal die Einkommenshürde schaffen, um privatversichert zu werden. So muss das Gehalt von Arbeitnehmern "nachhaltig" und monatlich die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) übersteigen. Nur wenn diese Einkommenshürde genommen wurde, können sie in eine private Krankenkasse wechseln.

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Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu festgelegt. Siehe hierzu im Artikel Aktuelle Versicherungspflichtgrenze sowie im Artikel Voraussetzungen zur Aufnahme in eine private Krankenversicherung.

Versicherungsprämie in der PKV
Die Versicherungsprämien in einer privaten Krankenvollversicherung richten sich neben dem Leistungsumfang nach dem Lebensalter und dem Geschlecht. Gravierend ist der "Alterszuschlag". Ältere Menschen verursachen deutlich höhere Kosten für medizinische Behandlungen. Folglich zahlt derjenige, der im fortgeschrittenen Alter in eine private Krankenversicherung wechselt, eine weitaus höhere Prämie als ein junger Mensch.

Arbeitnehmer profitieren vom Arbeitgeberanteil und zahlen daher grob nur die Hälfte oder etwas mehr als die Hälfte der Prämie einer durchschnittlichen privaten Krankenversicherung. Selbständige zahlen aber 100 Prozent der Prämie selber. Mit einer einfachen Tarifumstellung ohne Leistungsänderung können Selbständige deutliche Einsparungen erzielen.

Das Zauberwort heißt: Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt. Fordern Sie von Ihrer Versicherung oder auch hier über das Internet ein Angebot mit und ohne Selbstbeteiligung als Selbständiger an. Das Ergebnis wird Sie überzeugen.

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