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Im Vergleich der geeigneten Alternativen für die eigene Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung ein wichtiger Pfeiler. Für einen aussagekräftigen Vergleich sollte daher auch ein Angebot zur privaten Rente zählen. Neben dem Hausverkauf gegen Leibrente und der Sofortrente als Leibrente gegen Einmalzahlung steht das langfristige Ansparen zum gewünschten Rentenbeginn (Rententarife mit Aufschubzeit).
Garantierente und Beitragsrückgewähr
Um Hinterblienene etwas abzusichern, sehen Rententarife optional die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit oder einer Beitragsrückgewähr in der Rentenbezugsphase vor. [Mehr hierzu im Artikel Beitragsrückgewähr und Rentengarantie]. Darüber hinaus werden jetzt auch vereinzelt Rentenpolicen angeboten, die im Zeitraum des Rentenbezugs zumindest eine teilweise Kapitalauszahlung ermöglichen. Zumeist handelt es sich um Rentenverträge mit zusätzlicher Todesfallleistung. Für eine Hinterbliebenenversorgung ist die Rentenversicherung - trotz möglicher Zusatzvereinbarungen - ungeeignet. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist in dieser Hinsicht viel flexibler und zielführend.
Unisextarife bei der privaten Rente
Zwar kann man auch einen kleinen Hinterbliebenenschutz vereinbaren. Die private Rentenversicherung sollte jedoch möglichst als reiner langfristiger Sparvertrag für ein langes Leben angesehen werden. Es gibt bei der privaten Rentenversicherung - im Gegensatz zur Riester-Rente - zwar bisher noch keine Unisex-Tarife. Das heißt, Frauen müssen (noch) wegen der längeren Lebenserwartung für eine gleich hohe Monatsrente höhere Versicherungsprämien entrichten. Die Versicherungsbranche muss jedoch nach der Vorgabe des EuGH bis spätestens 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife anbieten. [Mehr hierzu im Artikel Unisextarife (geschlechtsneutrale Versicherungstarife)]. Die längere Lebenserwartung ist für die Bemessung der Rentenhöhe ein wichtiger Faktor. So kalkuliert die Versicherungswirtschaft bei heute geborenen Kindern sogar mit einer Lebenserwartung von rund 100 Jahren.
Wie hoch sind die Gewinnanteile (Überschussanteile)?
Die prognostizierten Gewinnanteile sind nicht garantiert, sondern werden von der Versicherungsgesellschaft nur erwartet. Garantiert ist lediglich eine Verzinsung in Höhe von 1,75% (so genannter Garantiezinssatz) auf den Sparanteil. Denn mit Wirkung vom 1. Januar 2012 wird der Höchstrechnungszinssatz (kurz HRZ) von bisher 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent reduziert. Die Verzinsung erfolgt auch nur auf den Sparanteil und nicht - wie häufig fälschlicherweise angenommen wird - auf die vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge. Denn von den Versicherungsprämien sind die jeweiligen Abschluss- und Verwaltungskosten abzusetzen. Diese internen Kosten sind bei den Versicherungen - abhängig von der Vertriebsform und einer effizienten Verwaltung - unterschiedlich hoch. [Mehr hierzu im Artikel zu Garantiezins bei der Rentenversicherung].
Sofern der Rentenversicherungsvertrag noch um Extras erweitert wird, mindert dies ebenfalls den Sparanteil. Die Gesamtauszahlung bei Fälligkeit setzt sich zusammen aus der vertraglichen Versicherungssumme (Ablaufleistung) und den gutgeschriebenen Gewinnanteilen. Da ein erheblicher Teil der Überschussanteile erst im Jahr der Fälligkeit am Ende des Versicherungszeitraumes als so genannte Schlussgewinnanteile gutgeschrieben werden, sollte es immer das Bestreben sein, eine abgeschlossene Rentenversicherung (bzw. Kapitallebensversicherung) auch bis zur Fälligkeit durchzuhalten und nicht vorher zu kündigen. [Mehr hierzu im Artikel Überschussbeteiligung].
Arten der Verrentung (Verteilung der Überschüsse)
Ein nicht unwichtiger Aspekt ist die Form der Verteilung der Überschüsse. Im Hinblick auf die Verrentungsmethode lassen sich die folgenden 3 Überschuss-Systeme unterscheiden:
Dynamische Renten oder konstante Rente
Die fallende Gewinnrente ist kritisch zu sehen. Die Höhe der Monatsrente sollte eher konstant sein oder kontinuierlich steigen. Die konstante Monatsrente bleibt - wie der Name schon besagt - in der Höhe gleich. Bei der volldynamischen bzw. teildynamischen Rentenzahlung wird zunächst deutlich weniger ausgezahlt und die Rente steigt dafür kontinuierlich an. Damit soll ein Inflationsausgleich erzielt werden. Eine verlässliche Empfehlung für die Wahl des Überschuss-Systems fällt schwer. Wie alt wird man wahrscheinlich? Braucht man im hohen Alter überhaupt den Inflationsausgleich? Macht man dann noch als Senioren ausgiebige Reisen? Die Entscheidung für die Form der Überschussverteilung bei der Rentenzahlung ist daher individuell zu treffen.
Auswahl der Versicherungsgesellschaft
Der Auswahl der Versicherungsgesellschaft kommt wegen der langen Dauer eine besondere Bedeutung zu. Wegen der Unsicherheit bezüglich der nicht garantierten Überschussbeteiligung ist ein verlässlicher Vergleich nach dem Kriterium "Höhe der monatlichen Rentenzahlung" nicht möglich. Bei einem Vergleich wären auch verschiedene Kriterien wie Laufzeit, Rentendauer, Verteilung der Überschüsse und vertragliche Gestaltungen wie zum Beispiel Rentengarantiezeit exakt aufeinander abzustimmen. Mit der Anforderung eines individuellen Angebotes für eine Privatrente kann der Einstieg und ggf. schon eine erste Selektion der Versicherungsangebote erfolgen.
Private Rente mit Steuervorteil
Die Zahlungen aus einer privaten Leibrente werden nur mit dem niedrigen steuerlichen Ertragsanteil bei der Einkommensteuer erfasst. Anders sieht aus bei der teilweisen oder vollständigen Kapitalauszahlung. Hier ist zu unterscheiden zwischen einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und ein Mindestalter bei Auszahlung von 62 Jahren für Neuverträge ab dem Jahr 2012. In diesem Fall ist nur die Hälfte der Differenz zwischen der Auszahlungssumme und den eingezahlten Beiträgen zum persönlichen Stuersatz zu versteuern. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so wird die gesamte Differenz mit der Abgeltungsteuer belegt.
Die gleiche steuerliche Behandlung erfahren Rentenpolicen, die das Kapital anhand eines Auszahlplanes zurückzahlen sowie fondsgebundene Rentenversicherungsverträge, wenn bei Vertragsbeginn noch kein Verrentungsfaktor garantiert war.
Fazit: Die private Rentenversicherung wird zu Recht von immer mehr Personen in den eigenen "Vermögensmix" aufgenommen. Neben dem bezahlten Eigenheim bildet die Privatrente eine verlässliche Ergänzung als Baustein in der eigenen Altersvorsorge. Dies gilt insbesondere auch für die Besserverdienenden. Der niedrige steuerliche Ertragsanteil ist schon fast ein kleines Steuersparmodell für Personen mit einem hohen Einkommensteuersatz. Mit keinem anderen Produkt kann man so gut auf ein langes Leben "wetten". Bei der fondsgebundenen privaten Rentenversicherung sind Chance und Risiko noch ausgeprägter. Hier kommt allerdings noch die Wette auf hohe Kurse bei Fälligkeit dazu und dies ist dann eine "Doppelwette" mit entsprechendem Verlustpotenzial.
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