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Bei einer Beitragsrückgewähr während der Rentenbezugsphase wird das Restkapital an die Erben gezahlt (Kapitalrückgewähr). Bei vereinbarter Kapitalrückgewähr wird als Todesfall-Leistung das beim Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich der bereits geleisteten Rentenzahlungen erstattet. Es erfolgt kein Abzug von Rentenzahlungen aufgrund der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn. Bei sofort beginnenden Rentenversicherungen stellt der gezahlte Einmalbeitrag das zum Rentenbeginn vorhandene Kapital dar. Mit jeder Rentenzahlung verringert sich die Höhe der Kapitalrückgewähr. Sofern bei Tod der versicherten Person die Summe der bis dahin gezahlten Rentenleistungen den Betrag des bei Rentenbeginn vorhandenen Kapitals erreicht erlischt der Versicherungsvertrag ohne weitere Leistung.
Der Versicherte kann zumeist den Rentenversicherungsvertrag während des Rentenbezugs noch kündigen. Ein Grund könnte zum Beispiel eine schwerwiegende Erkrankung sein, wobei der Versicherte nicht damit rechnet, dass er hohes Rentenalter erreicht. In einem solchen Fall kann dann der Versicherungsnehmer das Restkapital aus der Rentenpolice beanspruchen. Die Differenz zwischen der Versicherungssumme und den eingezahlten Beträgen unterliegt der Abgeltungsteuer.
Die Rentengarantie greift mithin Platz beim Tod der versicherten Person NACH Rentenbeginn. Stirbt die versicherte Person NACH Rentenbeginn und ist die Rentengarantiezeit bereits abgelaufen, erlischt der Versicherungsvertrag. Die Rentenzahlungen werden sofort eingestellt. Ausnahme: Es ist eine Leistung aus einer so genannten Lebenspartnerrenten-Zusatzversicherung zu erbringen.
Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit ist auch deutlich kostengünstiger als eine Beitragsrückgewähr (Rückgewähr von Einzahlungen). Verstirbt der Rentenempfänger vorher, geht die garantierte Rente an die vom Verstorbenen bestimmten Erben über. Der Versicherer zahlt dann die vereinbarte Monatsrente bis zum Ende der Garantiezeit weiter. Der Rentenversicherungsvertrag kann jedoch nicht gekündigt werden. Singles werden sicherlich auf das Merkmal der Rentengarantie verzichten, um so ihre Rendite,
Wie dargelegt kann - wie bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente - die Zahlung einer lebenslangen Hinterbliebenenrente auch bei der privaten Rentenversicherung vereinbart werden. Beispiel: Es wird eine Zusatzversorgung von 60 Prozent der Bezieherrente mit dem Versicherer vereinbart. Die Versicherung kalkuliert derartige Tarife entsprechend. Folge: Die Rentenzahlungen werden stark reduziert.
Um sich vom Wettbewerb abzusetzen, bieten einige Versicherer eine optional (anteilige) Abfindung des für die Rentengarantiezeit einkalkulierten Kapitals an. Die Versicherungsbedingungen des entsprechenden Tarifes sind bei Bedarf auf derartige Optionen durchzusehen.
Fazit: Die private Rentenversicherung bietet mehrere Varianten, um individuell das geeignete Vorsorgeprodukt für das Alter auszusuchen. Rentengarantiezeit und Beitragsrückgewähr sind 2 Bausteine zur Gestaltung, damit bei einem vorzeitigen Ableben nicht zuviel Geld verbrannt wird. Singles werden eher an einer höheren Rendite aus der privaten Rentenversicherung interessiert sein. Daneben sind aber weitere individuelle Gestaltungen möglich und bei weitem nicht alle Versicherungsgesellschaften bieten alle Varianten an. Der Rat eines unabhängigen Experten mit Zugriff auf die wichtigsten Rentenpolicen sollte daher im Zweifel gesucht werden.
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