Leistungen der Rechtsschutzversicherung
Der Artikel
Welche Rechtschutzversicherung wofür? erläutert prägnant die wichtigsten Baustein-Kombinationen der Rechtschutzversicherung aus der Praktiker-Sicht. In diesem Artikel werden die Leistungen und damit der Versicherungsschutz und Alternativen näher beschrieben.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Das Gesetz trifft hierzu im
§ 125 VVG eine sehr allgmeine Aussage und bestimmt, dass bei der Rechtsschutzversicherung der Versicherer verpflichtet ist, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen hat.
Die "Rechtsschutz" trägt nach erfolgter Deckungszusage die Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten und Gebühren für Zeugen und Sachverständige sowie weitere Auslagen für Gutachten und Vollstreckung. Auch wenn der Rechtsstreit gewonnen wird, kann man auf Kosten "sitzenbleiben", wenn zum Beispiel der Prozessgegner zahlungsunfähig ist. Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei die eigenen Kosten, egal wie der Prozess vor dem Arbeitsgericht ausgeht.
Nicht selten kommt es vor Gericht zu einem Vergleich. Bei einem Vergleich werden auch die Kosten des Prozesses zwischen den Parteien aufgeteilt. Darüber hinaus übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel auch die Kosten einer außergerichtlichen Regulierung des Rechtsstreits.
Eingeschränkte Übernahme der Kosten
Nach dem Rechtsschutzversicherungsvertrag übernimmt der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (Deckungssumme) in der Regel die folgenden Kosten:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherungsnehmer beauftragten Rechtsanwaltes
- Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt (Korrespondenzanwaltskosten), wenn ein ausländisches Gericht zuständig ist oder bei Entfernung von mehr als 100 km zwischen Wohnort und Gerichtsstand
- Gerichtskosten, Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
- Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer sie übernehmen muss
Auferlegte Strafkautionen werden als zinsloses Darlehen gewährt. Ohne gesetzliche Verpflichtung übernommene Kosten werden grundsätzlich nicht erstattet. Dazu gehören auch Anwaltshonorare, die oberhalb der gesetzlichen Gebührensätze nach dem RVG liegen. [Mehr hierzu im Artikel
Gebühren und Honorar des Rechtsanwaltes].
Umfang der Leistungen in der Rechtsschutzversicherung
Es gibt Einzelpolicen und auch so genannten "Rund-um-Policen", wobei dieser Begriff schlichtweg falsch ist, denn es werden nie alle Lebensbereiche abgedeckt. Gemeint ist damit die Kombination mehrerer Bausteine bei einer Rechtsschutz. So sind zum Beispiel Erbrechtstreitigkeiten oder Rechtsfälle aus dem Baurecht oder Streitigkeiten um Spiel- und Wettverträge oder Spekulationsgeschäfte nie versichert.
Im Erbrecht werden ggf. die Kosten für eine Beratung beim Anwalt getragen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, dies erforderlich macht. Eine ähnliche Beratung kann auch maximal im Familienrecht erfolgen. Ein Scheidungsprozess ist also nicht abgesichert. Auch mögliche Klagen von Kapitalanlegern sind in neuen Rechtsschutzverträgen zunehmend ausgeschlossen.
Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie daher genau prüfen und abwägen, ob und wenn ja, welchen Schutz Sie brauchen. Beispiel: Ein Rentner-Ehepaar ohne Auto und Wohnung im eigenen Haus, braucht sicherlich keine Verkehrsrechtschutz- oder Mietrechtschutzversicherung. So können Sie auch den Versicherungsschutz auf Probleme rund um Ihr Fahrzeug beschränken (Verkehrs-Rechtsschutz) oder als Selbstständiger entscheiden, ob Sie nur den beruflichen, nur den privaten oder beide Bereiche abdecken möchten. Verbreitet ist die Kombination der folgenden Bausteine
- Privat- und Berufsrechtschutz
- Grundstücks- und Mietrechtschutz
- Verkehrsrechtsschutz
Der folgende Überblick (
Quelle GDV) erläutert kurz die Bausteine, die in den Rechtsschutzpaketen in unterschiedlicher Zusammensetzung enthalten sind. Als Zusammensetzungen werden nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) angeboten:
- Verkehrs-Rechtsschutz § 21 ARB
- Fahrer-Rechtsschutz § 22 ARB
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige § 23 ARB
- Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine § 24 ARB
- Privat- und Berufs- Rechtsschutz für Nichtselbständige § 25 ARB
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige § 26 ARB
- Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz § 27 ARB
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige § 28 ARB
- Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken § 29 ARB
Die darin enthaltenen Bausteine umfassen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz, zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz, z. B. nach einem Verkehrsunfall
- Arbeits-Rechtsschutz für Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis, z. B. wenn Ihnen gekündigt wird oder Ihr Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet, oder aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, z. B. Streitigkeiten im Hinblick auf Einstufungen in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Beförderungen, Versetzungen oder Beihilfen im Krankheitsfall.
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter behaupten müssen, z. B. bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder Streit um Betriebskostenabrechnungen.
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen, z. B. aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag oder einem Darlehen
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, wenn wegen Ihrer Steuer oder wegen anderer Abgaben, z. B. Gebühren oder Zölle, ein Prozess notwendig wird, z. B. weil das Finanzamt Aufwendungen in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht anerkennen will.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz, wenn ein Prozess vor einem deutschen Sozialgericht angestrengt werden muss, z. B. weil die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet.
- Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz, wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um Ihren Führerschein geht, z. B. wenn Ihnen der Führerschein (die Fahrerlaubnis) wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften entzogen wird.
- Allgemeine Verwaltungs-Rechtsschutz für Auseinandersetzungen vor Verwaltungsgerichten.
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, wenn Ihnen z. B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird.
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen müssen, z. B. wenn Sie beschuldigt werden, sich im Straßenverkehr vorschriftswidrig verhalten oder fahrlässig einen Menschen verletzt zu haben.
- Sonderfall des Beratungs-Rechtsschutzes im Familien- und Erbrecht: Anwaltliche Beratung für Fragen des Familien- und Erbrechts, z. B. wenn Sie nach einem Erbfall wissen wollen, wie viel Sie beanspruchen können.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (Opfer-Rechtsschutz)
Durch den Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten werden dem Opfer die Kosten erstattet, um seine Rechte in einem strafrechtlichen Verfahren gegen den / die Täter vor einem deutschen Strafgericht als Nebenkläger durchzusetzen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Als Nebenkläger kann man im Strafprozess Fragen und Anträge stellen und Erklärungen abgeben. Zumeist ist es völlig ausreichend, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Straftäter führt. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen schließen den Opferrechtsschutz ein.
Wann zahlt die Rechtschutzversicherung nicht?
Nicht versichert sind grundsätzlich alle Vorsatztaten. Unter Vorsatzdaten versteht man die Taten, die ein Täter wissentlich bzw. grob fahrlässig begeht (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigungen, Betrug). Diese sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Rechtsschutzversicherung deckt grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche Dritter ab. Dies ist die Aufgabe der jeweiligen Haftpflichtversicherung. In einem Schadenersatzprozess werden daher nur die Prozesskosten übernommen und nicht auch der eventuell zu zahlende Schadenersatz.
Die Kosten eines Rechtsstreits bei Bauvorhaben, Enteignung, Grundstücksgeschäften sowie Scheidungsverfahren und Erbangelegenheiten sind nicht versicherbar. Damit sind alle Rechtsgeschäfte aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts ausgeschlossen. Die Versicherer erstatten lediglich die Kosten für Beratung, wenn und soweit der Rechtsschutzversicherungsschein einen Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht vorsieht.
Strategien zur Prozessvermeidung
Zumindest der Rechtsschutzversicherer und (hoffentlich) häufig auch der Versicherungsnehmer haben das Ziel, Rechtstreitigkeiten ohne Gerichtsverfahren zu beenden. So bieten viele Rechtsschutzversicherer eine telefonische Rechtsberatung. Häufig erlauben Versicherer sogar unbegrenzt viele Anrufe ohne dass die Selbstbeteiligung und ein eventueller "Schadenfreiheitsrabatt" verloren geht. Grund: Am Telefon lassen sich viele Anfragen schnell klären und der Versicherungsfall wird vermieden.
Eine weitere Maßnahme ist die Mediation. Gemeint ist damit eine Form der außergerichtlichen Konfliktlösung. Ein unabhängiger Vermittler (Mediator) begleitet die Streitparteien auf dem Weg zu einer Lösung, die häufig eine Art Kompromiss zwischen den mehr oder minder berechtigten Interessen der beiden Parteien darstellt. Eine erfolgreiche Mediation spart Zeit, Ärger und Nerven - und manchmal auch Geld. Gerade bei den alltäglichen Streitigkeiten des Lebens - wie bei Mietrechts- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten - bringt die Mediation unerwartete Erfolge.