Selbstbeteiligung und Deckungssumme

Die Frage: Lohnt sich eine Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) in der Rechtsschutzversicherung ist schnell beantwortet, denn die Antwort lautet eindeutig "Ja". "Kleinkram" zu versichern ist immer teuer. Die Versicherer lassen es sich etwas kosten, damit nicht jeder kleine Fall administrativ von ihnen bearbeitet werden muss. Der Versicherungsbeitrag sinkt daher deutlich, wenn eine Selbstbeteiligung von zum Beispiel 250 Euro vereinbart wird. Beitragssenkend ist ggf. auch eine dreijährige Vertragsbindung und günstiger wird es auch bei jährlicher Zahlung des Versicherungsbeitrages.

Bei Rechtstreitigkeiten mit geringen Geldbeträgen macht die Einholung einer Kostendeckungszusage schon deshalb keinen Sinn, weil bei streitsüchtigen Personen die Kündigung der Rechtschutzversicherung durch das Versicherungsunternehmen droht und nicht selten auch die Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) einen erheblichen Teil der Streitsumme ausmacht.

Zumindest der Rechtsschutzversicherer und (hoffentlich) häufig auch der Versicherungsnehmer haben das Ziel, Rechtstreitigkeiten ohne Gerichtsverfahren zu beenden. So bieten viele Rechtsschutzversicherer eine telefonische Rechtsberatung. Häufig erlauben Versicherer sogar unbegrenzt viele Anrufe ohne dass die Selbstbeteiligung und ein eventueller "Schadenfreiheitsrabatt" verloren geht. Grund: Am Telefon lassen sich viele Anfragen schnell klären und der Versicherungsfall wird vermieden.

Selbstbeteiligung je Auseinandersetzung im Schadensfall

Die Selbstbeteiligung wird nicht für den Rechtsschutzfall, sondern für die rechtliche Auseinandersetzung "fällig". Ein Rechtsschutzfall kann sich über mehrere Verfahren und ggf. auch über mehrere Ansprüche erstrecken. In einem solchen Sachverhalt ist die Selbstbeteiligung ggf. mehrfach zu zahlen. Nach dem so genannten "Quotenvorrecht" muss der unterlegene Prozessgegner zunächst die Selbstbeteiligung und nichtversicherten Kosten an den Versicherungsnehmer erstatten. Erst danach werden die Forderungen der Rechtsschutzversicherung bedient.

Höhe der Deckungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme ist nicht zu gering zu bemessen. Die allgemeine Deckungssumme beträgt zur Zeit 300.000 Euro. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer auf eine empfohlene Änderung der Versicherungssumme hinweisen. Die Deckungssumme gilt je Rechtsschutzfall und der Versicherer übernimmt maximal die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Die Deckungssumme gilt - wie dargelegt - je Rechtschutzfall, d.h. auch bei mehreren rechtlichen Auseinandersetzungen aus einem Rechtsschutzfall wird maximal der Betrag bis zur Deckungssumme übernommen.

Neben der Deckungssumme wird - abhängig vom Versicherungsvertrag - vom Versicherer ggf. ein zinsloses Darlehen gewährt, wenn der Versicherungsnehmer durch die Zahlung einer Kaution vorerst von Maßnahmen der Strafverfolgung verschont wird. Das Darlehen ist zurückzuzahlen, sobald die Kaution verfallen ist.

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