Gründe gegen eine Rechtsschutzversicherung
Natürlich gibt es viele Aspekte, die für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sprechen. Aber man muss im Leben nicht immer Recht bekommen und daher ist die Rechtsschutzversicherung auch eine Art "Luxusversicherung". Selten sind die Rechtsstreitigkeiten auch existenzbedrohend. Über eine Rechtsschutzversicherung sollte daher nur nachgedacht werden, wenn die wirklich sehr wichtigen Dinge wie "Haftpflicht und Gesundheit und zumeist auch Berufsunfähigkeit" ausreichend abgesichert sind.
Bei Rechtstreitigkeiten mit geringen Geldbeträgen macht die Einholung einer Kostendeckungszusage schon deshalb keinen Sinn, weil bei streitsüchtigen Personen die Kündigung der Rechtschutzversicherung durch das Versicherungsunternehmen droht und nicht selten auch die Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) einen erheblichen Teil der Streitsumme ausmacht.
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• Versicherungsvergleich • Checkliste • Versicherungsschutz • Beratungsrechtsschutz • Deckungszusage • Leistungen • Selbstbeteiligung • Wartezeiten • Kündigung |
Eine Rechtsschutzversicherung deckt auch nicht die Kosten aller Rechtstreitigkeiten ab. Der Rechtsstreit muss einer der versicherten Leistungsarten zugeordnet werden können. Von Ausnahmen abgesehen, ist in vielen Rechtsschutzfällen auch eine Wartezeit von 3 Monaten zu beachten. "Recht haben und Recht bekommen" sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge. Wer (subjektiv) meint Recht zu haben, dem können trotzdem durchaus schlechte Erfolgsaussichten für einen Prozess zugesprochen werden. Folge: Der Rechtsschutzversicherer verweigert die Leistung. [Mehr zur Leistungsverweigerung im Artikel Ablehnung einer Deckungszusage].
Als Standard-Rechtsschutzversicherung gilt die Privat-, Beruf- und Verkehrsrechtschutz. Dieser Standardversicherung sollte der Vorrang eingeräumt werden, wenn nicht persönliche Erfordernisse dem entgegenstehen. [Mehr hierzu im Artikel Leistungen der Rechtsschutzversicherung]. Vorrang hat aber die Feststellung des eigenen Versicherungsbedarfes. Beispiel: Im Fahrzeug-Rechtsschutz sind nur die im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge versichert. Im Verkehrs-Rechtsschutz sind hingegen in der Regel sämtliche Fahrzeuge einbezogen, d.h. auch die Fahrzeuge, die erst während der Vertragsdauer neu hinzukommen.
Geld sparen bei der Rechtschutzversicherung
Im Zweifel ist eine hohe Selbstbeteiligung und dafür eine höhere Versicherungssumme (Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro) zu wählen. Beitragssenkend ist ggf. auch eine dreijährige Vertragsbindung und günstiger wird es auch bei jährlicher Zahlung des Versicherungsbeitrages.
Familien kommen besser weg, denn als Personen sind versichert der Versicherungsnehmer und der Ehegatte oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft, wobei die Mitversicherung des Partners vertraglich festzuschreiben ist. Kinder sind bis zu einer bestimmten Altersgrenze - längstens aber bis sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausgeüben - mitversichert. Stirbt der Versicherungsnehmer, bleibt beim Privatrechtsschutz der Versicherungsschutz für den Ehegatten und die Kinder bis zur nächsten Beitragsfälligkeit erhalten. Wenn der überlebende Ehegatte den Versicherungsbeitrag weiter zahlt, wird er (sie) neuer Versicherungsnehmer.
Die "Berufs-Rechtsschutz" macht für Rentner keinen Sinn. Einige Rechtsschutzversicherer sehen daher in ihren Tarifen und Bedingungen vor, ab Eintritt ins Rentenalter, ab dem 60. Lebensjahr oder sogar schon beim Ausscheiden aus dem Berufsleben den Berufsrechtsschutz zu streichen. Es sollte aber nicht vergessen werden, dass in einem solchen Fall auch der noch arbeitende Ehegatte keinen Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mehr hat.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben oder diese nicht im konkreten Fall Anwendung findet, bleibt für einkommenschwache Personen ggf. noch eine Chance, dass Vater Staat die Kosten übernimmt. Bei einem Prozess geht es natürlich um die Prozesskostenhilfe. In einem solchen Fall werden ggf. die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise vom Staat getragen. Die Prozesskostenhilfe wird häufig nur als rückzahlbares Darlehen gewährt. Die Voraussetzungen sind: Bedürftigkeit der antragstellenden Partei, Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung und keine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung. [Mehr dazu im vorgenannten Link].
In Betracht kommt ggf. auch eine Beratungshilfe für außergerichtliche Rechtsverfolgung. Bei der Beratungshilfe geht es um Fälle, die (noch) nicht vor Gericht verhandelt werden sollen. In einfachen Fällen kann auch das Amtsgericht direkt Rechtsauskünfte erteilen. [Mehr dazu im vorgenannten Link]. Hinweis: Die Beratungshilfe darf nicht mit dem Beratungsrechtsschutz als Leistung des Rechtsschutzversicherers verwechselt werden.
Prozessfinanzierer
Bei Rechtstreitigkeiten mit hohen Geldsummen lohnt sich ggf. der Kontakt zu einem Prozessfinanzierer. Neben dem hohen Streitwert sind die Erfolgsaussichten eine der wichtigsten Bedingungen für die Übernahme des Falles durch einen Prozessfinanzierer, die übrigens häufig auch als geschlossener Prozesskostenfonds gegründet wurden.
Nur wenn ein positiver Prozessausgang erwartet wird, werden derartige Unternehmen bzw. Fonds als Prozesskostenfinanzierer aktiv. Deshalb werden alle Unterlagen sehr sorgfältig entweder durch die eigene Rechtsabteilung oder einer kooperierenden Anwaltskanzlei geprüft. Der Prozessfinanzierer verlangt einen Anteil zwischen 30 und 50 Prozent am Gewinn aus dem Prozess. Der Prozess wird vom Anwalt des Klägers geführt.
Ein typischer Rechtsstreit für einen Prozesskostenfinanzierer ist zum Beispiel ein Arzthaftungsprozess mit klaren Beweisen. Trotz der Vereinbarung mit dem Prozesskostenfinanzierer bleibt für den Kläger das Insolvenzrisiko bestehen. Wenn der Prozessfinanzierer pleite geht, bleibt der Kläger ggf. auf den Kosten sitzen. Die Bonität des Prozesskostenfinanzierers sollte daher eingehend geprüft werden.
Beratungsprotokoll
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht die Bereitstellung von sehr ausführlichen Informationen vor dem Abschluss von Versicherungen vor. Kaum jemand kann und wird all diese Texte lesen. Sie sollten als Versicherungsnehmer jedoch das zu einem Online-Abschluss erstellte Beratungsprotokoll als Dokumentation für Ihre Unterlagen ausdrucken oder abspeichern. Der Inhalt ist nicht sehr lang, enthält alle Ihre Angaben und wichtige Adressen für den Versicherungsabschluss.
Blog zu Leistungen der Rechtsschutzversicherer
Wer ganz tief in die Materie des Versicherungsrechts und hier konkret in das "Rechtsschutzrecht" zwecks Wahl des richtigen Versicherers eintauchen möchte, kommt am RSV-Blog nicht vorbei. Nach eigener Darstellung sieht sich das RSV Blog nicht als konkurrierende Einrichtung zur Stiftung Warentest oder anderen Organisationen, die die Leistungen der Versicherer vergleichen und bewerten. Vielmehr soll das RSV Blog die Vergleichstests durch individuelle Berichte aus der Praxis ergänzen.
Die Autoren des RSV Blog sind zumeist Rechtsanwälte. In der täglichen Praxis holen sie für ihre rechtsschutzversicherten Mandanten die Kostendeckungszusage der Versicherer ein und rechnen das entstandene Honorar direkt mit den Versicherern ab. Die Erfahrungen, die die Anwälte bei diesem meist kostenlos erbrachten Service machen, sollen der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. So sind zum Beispiel im Archiv des RSV Blog über 100 Beiträge zum Stichwort "ARAG" abrufbar.
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