Reisegepäck im Urlaub verloren

Eine Reisegepäckversicherung ist im Grunde genommen überflüssig. Wer auf sein Gepäck richtig aufpasst, braucht keine Reisegepäckversicherung. Wer auf sein Gepäck aber nicht aufpasst, läuft ein hohes Risiko, dass die Reisegepäckversicherung nicht zahlt. Finanztip.de zeigt allein in der Rubrik Reiserecht, dass es sehr häufig zu Rechtstreitigkeiten mit der Versicherung über die Leistungspflicht kommt.

Die "Reisegepäck" wird gern und oft auch automatisch mit der Reise gleich mit angeboten (ähnlich wie Reiserücktrittsversicherung). Im Schadenfall gibt es oft lange Gesichter: Eine Vielzahl von Ausschlussklauseln und weithin nicht bekannten Verpflichtungen, die der Urlauber oft nicht einhält, führen häufig dazu, dass die Versicherung nicht zahlen muss.

Reiseversicherungen
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Und wenn ich nun doch mein Reisegepäck versichern will?
Dann stellen sich mehrere Fragen. Zeitraum: Eine Reisegepäckversicherung kann für eine einzelne Reise oder auch als Dauerversicherung abgeschlossen werden. Dauerverträge werden auf Jahresbasis abgeschlossen und verlängern sich um je ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.

Wessen Reisegepäck ist versichert? Zunächst das Reisegepäck desjenigen, der die Versicherung abschließt. Mitversicherte Personen sind alle "mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende mitreisende Familienangehörige und Hausangestellte". Die Betonung liegt auch auf "mitreisen". Trifft man sich erst am Urlaubsort, so muss im Zweifel jeder der Urlauber eine eigene Gepäckversicherung abschließen.

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Die Erstattung der Kosten ist bei ausgewählten Gegenstände betragsmäßig begrenzt. Grundsätzlich wird von der Reisegepäckversicherung bei Verlust von Gegenständen nur der Zeitwert ersetzt, nicht aber der Geldbetrag, der für eine Neubeschaffung der Gegenstände erforderlich ist. Gegenstände sind auch nur dann versichert, wenn Sie aus der Urlaubsunterkunft (Hotel, Ferienwohnung) entfernt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Keine Versicherung, wenn sie in der Unterkunft beim bestimmungsgemäßen Gebrauch beschädigt werden.

Versichert sind nur Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs. Gemeint sind damit üblicherweise die für die Reise benötigten Gegenstände. Das hochwertige und superleichte Sub-Notebook gehört zum Beispiel nicht dazu, weil es zum beruflichen Bedarf gerechnet wird.

Besondere Wertgegenstände wie Schmucksachen, Pelze sowie Videoausstattung sind mit maximal 50 Prozent der Versicherungssumme "gedeckelt". Schäden an auf der Reise erworbene Reiseandenken werden mit höchstens 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch 250 Euro je Versicherungsfall ersetzt. Die Gepäckversicherung deckt auch nicht den Verlust von Geld, Wertpapieren, Fahrkarten, Urkunden und Dokumenten sowie Kunst- und Liebhabergegenstände ab.

Die Versicherung erstattet auch keine Schäden, die entstanden sind, weil die beschädigte Sache selbst nicht in Ordnung war (also Verschleißschäden, etc.) oder weil die Gegenstände mangelhaft verpackt waren oder weil zum Beispiel ein Koffer wegen mangelhaften Verschlusses beim Transport aufgegangen ist.

Fazit: Die grundsätzliche Empfehlung lautet: "Hände weg" von der Reisegepäckversicherung. Wenn der Körperkontakt oder zumindest der Blickkontakt zu den Gegenständen (zum Beispiel beim Cafebesuch) nicht mehr gegeben ist, kann ggf. schon eine Leistungsverweigerung eintreten. Bei Verlust von Gegenständen ersetzt die Reisegepäckversicherung nur den Zeitwert der Sachen, nicht aber den Betrag, der für eine Neubeschaffung erforderlich ist.

Überspitzt formuliert: Nur Betrüger schließen eine Reisegepäckversicherung ab, weil sie "ahnen", dass auf der Reise etwas verloren geht. Diese kriminelle Handhabung hat zu den hohen Prämien und bescheidenen Schadensersatzleistungen geführt. Wichtig ist dagegen - insbesondere für gesetzliche Versicherte auf Fernreisen - ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.

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