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Reisekrankenversicherung für Auslandsreisen

Die Reisekrankenversicherung bietet einen Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen und ist daher insbesondere für Reisende in der gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Versicherung. Wer voll privatversichert ist, benötigt in der Regel keine separate Auslands-Reisekrankenversicherung, es sei denn, eine längere Reise geht in ein außereuropäisches Land. Einige Versicherungen bieten und vermarkten so genannte Urlaubsversicherungen, die auch den Krankheitsschutz mit abdecken. Wichtig ist aber in der Regel nur der Krankenheitsschutz.

Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland und ermöglicht den kostenlosen Krankenrücktransport nach Deutschland. Dabei gilt: Die Versicherungsprämien sind insbesondere günstig bei Abschluss der Auslandskrankenversicherung für ein ganzes Jahr.

Wichtig ist aber auch zu wissen, welche Leistungen von der "Ausland-KV" nicht abgedeckt sind. So sieht die Reisekrankenversicherung abhängig vom Versicherer und den Tarifbedingungen eine Leistung nur bei akuten oder unvorhersehbaren Erkrankungen vor. Das bedeutet: Kein Anspruch auf Leistung besteht, wenn Sie für eine geplante Behandlung extra ins Ausland reisen. Viele Verträge sehen eine Altersbegrenzung vor, d.h. diese Versicherer nehmen nur Personen bis zu einem bestimmten Eintrittsalter auf. Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet daher nur eine Absicherung für akut auftretende Erkrankungen. Wer daher mit dem Vorsatz ins Ausland reist, um sich dort ärztlich behandeln zu lassen, kann keinen Kostenersatz beanspruchen. Wie dargestellt greift die Auslandsreisekrankenversicherung auch nicht bei chronisch kranken Patienten, wenn diese Personen im Ausland zum Arzt oder ins Krankenhaus müssen. [Mehr hierzu im Ratgeber Auslandsreisekrankenversicherung].

Als Urlauber und Reisender können Sie zwischen einer Jahrespolice oder einem Vertrag nur für eine einzelne Reise (Kurzzeitpolice) wählen. Die maximale Reisedauer darf in der Regel 42 Tage nicht überschreiten. Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, muss einen so genannten Jahresvertrag abschließen.

Da ein derartiger Versicherungsschutz bei Auslandreisen in die Ferne für Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) fast gänzlich fehlt, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung zu empfehlen. Privat Versicherte sollten prüfen, ob bei längeren Auslandsreisen (länger als 1 Monat) in außereuropäische Länder ein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht.

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Gerade weil die Auslandsreise-Krankenversicherung in Relation zum Preis der Fernreise ausgesprochen günstig ist, ist es in der Regel kein echter Kostenfaktor bei einer derartigen Urlaubsplanung. Häufig wird von den Reisenden nur vergessen, eine derartige Reiseversicherung abzuschliessen.

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