Rücktritt von der gebuchten Urlaubsreise

Jeder zweite jährlich verreisende Urlauber soll angeblich in seinem Leben irgendwann einmal eine bereits gebuchte Urlaubsreise - aus welchen Gründen auch immer - stornieren müssen. Zwar ist diese Zahl nicht verifizierbar aber die Zahl der Reisestornierungen ist sicherlich hoch. Bei einfachen Hotelbuchungen und Autourlaub ist dies im allgemeinen nicht so teuer. Anders sieht es aus bei gebuchten Pauschalreisen. Wer eine Reise im Internet oder im Reisebüro bucht, wird fast immer mit der Aufforderung konfrontiert, eine so genannte Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Es stellt sich daher die Frage: "Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um von der Versicherung bei einem Reiserücktritt auch Anspruch auf die Versicherungsleistung zu haben?"

Reiseabbruch ist kein Reiserücktritt
Eine Begriffsklärung muss gleich am Anfang stehen. Ein Reiserücktritt kann nur erfolgen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Reise "angetreten" wird. Nach Antritt der Reise kann eine Erstattung des Preises nur über eine Reiseabbruchversicherung erfolgen. Bei der reinen Flugreise gilt als Reiseantritt der Check-in am Counter.

Eine Flug-Pauschalreise mit Zubringer zum Airport kann dagegen schon angetreten sein, wenn der Urlauber in den Zug oder Bus einsteigt. Pauschalreisen mit eigener Anfahrt gelten als angetreten, wenn das Hotelzimmer zugewiesen wird. Der Reiseveranstalter oder das vermittelnde Reisebüro sind nicht verpflichtet, auf spezielle Reiseabbruchversicherungen hinzuweisen (BGH, Az.: X ZR 182/05).

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Wer ist versichert?
In der Versicherungspolice zum Reiserücktritt sind alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Derartige Versicherungsverträge können für Einzelpersonen, Familien oder sogar Reisegruppen abgeschlossen werden. Sehr wichtig ist aber auch die Beschreibung der Personen, wegen derer der Reisende von einer Reise zurücktreten darf, wenn einer dieser Personen etwas Unvorhergesehenes zustößt. Dies sind insbesondere die Familienangehörigen der versicherten Person und versicherte Mitreisende.

Grundvoraussetzung für einen zulässigen Reiserücktritt ist die Unzumutbarkeit des Antritts der Reise (Reiserücktritt aus wichtigem Grund). Beispiele: Tod von Angehörigen, Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfstoffunverträglichkeit (bei Unkenntnis). Folglich reicht aber eine einfache Schwangerschaft, die festgestellt wird, nicht zum Rücktritt aus. Ausnahme: Es treten Komplikationen auf, die einen Reiserücktritt rechtfertigen. Einige Versicherer akzeptieren als wichtigen Grund auch den plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes. Generell leistet die Reiserücktrittsversicherung nicht bei höherer Gewalt wie Bürgerkrieg oder Streik. Grundsätzlich sind nur Ereignisse versichert, wenn sie nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages passieren und auch nicht vorhersehbar waren.

Leistung der Versicherung und Selbstbehalt
Die Leistung der Versicherung wird durch einen Selbstbehalt eingeschränkt. Diese Form der Selbstbeteiligung ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Der Selbstbehalt kann durchaus 20 Prozent betragen. Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt nach Abzug des Selbstbehaltes die Kosten, die der Reiseveranstalter rechtmäßig für den Rücktritt verlangt. Derartige Stornokosten steigen mit der Nähe zum Reiseantritt stark an. Auch aus diesem Grund sehen Reiserücktrittsversicherungen einen Zeitraum vor Antritt der Reise vor, bis zu dem die Versicherung abgeschlossen sein muss. Beispiel: Die Versicherung für einen versicherten Rücktritt von der gebuchten Urlaubsreise muss innerhalb von 8 bis 14 Tagen nach der Buchung erfolgen.

Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Die Höhe der Stornokosten (Kosten der Stornierung einer gebuchten Reise) ist nach dem Zeitpunkt des erklärten Reiserücktritts gestaffelt. Je näher der Reiserücktritt zum Datum des Reiseantritts erfolgt, desto höher sind die Stornokosten beim Reiseveranstalter. Beispiel: Bis zu 30 Tage vor dem Reisebeginn kann noch "relativ preiswert" eine gebuchte Pauschalreise abgesagt (storniert) werden. Danach wird es immer teurer. Für die Frage: "Ob und wann sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnt?" ist das Risikos eines Reiserücktritts in diesem Zeitraum abzuwägen. Beispiel: Der Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) soll 20 Prozent ausmachen, d.h. auch bei einem Reiserücktritt, der von der Versicherung gedeckt ist, bleibt der Urlauber auf diesen Kosten sitzen. Nur wenn in den letzten Wochen ein versicherter Reiserücktritt erklärt wird, erscheint der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnenswert. Die hohen Kosten der Versicherung sind abzuwägen gegen den Versicherungsschutz im betreffenden Zeitfenster.

Pflichten der versicherten Person
Den Grund für die Stornierung der Reise ist der Versicherungsgesellschaft unverzüglich anzuzeigen. Der Versicherung gegenüber sind die Gründe darzulegen, die zu dem Reiserücktritt geführt haben. Dabei kann es notwendig werden, der Versicherung ggf. zu gestatten, weitere Auskünfte einzuholen oder Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Bei der Abwicklung des Reiserücktritts ist darauf zu achten, dass der Schaden, den die Versicherung zu begleichen hat, so gering wie möglich zu halten ist.

Wenn ein Erstattungsanspruch an die Versicherungsgesellschaft gestellt wurde und die Versicherung nicht bereit ist, die gezahlten (oder zu zahlenden) Reisekosten nach Abzug der Selbstbeteiligung zu ersetzen, ist innerhalb von 6 Monaten eine Klage beim zuständigen Gericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, wird das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung frei.

Fazit: Die Reiserücktrittsversicherung ist nicht wichtig. Sie wird aber von Urlaubern häufig abgeschlossen und der Versicherungsschutz wird überschätzt. Die Versicherungsbeiträge sind im Hinblick auf die versicherte Leistung sehr hoch. Die Versicherung ersetzt auch nur die Kosten für eine nicht angetretene Reise in klar abgegrenzten Fällen. Jeder Reisende sollte daher abwägen, ob eine derartige Versicherung wirklich für ihn sinnvoll ist. Wichtig ist dagegen - insbesondere für gesetzliche Versicherte auf Fernreisen - ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.

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