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Riester-Rente: Checkliste und Kurzfassung
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die sich insbesondere für Geringverdiener und kinderreiche Familien eignet. Die Hauptzielgruppe sind alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Man spricht auch vom Riester-Sparvertrag, weil für die eigene Altersvorsorge das im so genannten Riester-Vertrag angesparte Geld vom Staat mit Zulagen (Grundzulage + Kinderzulage) und ggf. einer Stuervergünstigung gefördert wird. Der vom Sparer zu zahlende wird nach dem Einkommen ermittelt. Wer ein niedriges Erwerbseinkommen hat, spart entsprechend einen niedrigeren Beitrag. Die Förder-Zulagen werden dem Riester-Vertrag gutgeschrieben. Vor Beginn der Rentenzahlung, kann der Riester-Sparer wählen, ob er einen Teil des angesparten Kapitals als Kapitalauszahlung "abhebt" und den verbleibenden Betrag als Rentenzahlungen erhält oder nur Rentenzahlungen haben möchte.
- Die Teilnahme ist für Riester-Sparer freiwillig; es besteht keine Verpflichtung zur Vornahme einer privaten Altersvorsorge
- Die Riester-Förderung lohnt sich insbesondere für Geringverdiener oder Familien mit Kindern. Gerade für Familien mit Kindern ist die Riester-Förderung wegen der Kinder-Zulagen äußerst rentabel.
- Das geförderte Riester-Sparen ist möglich in Form einer speziellen privaten Rentenversicherung, als Banksparplan, als Investmentfondssparplan oder Bausparvertrag bzw. Wohn-Riester.
- Jede Riester-zertifizierte Altersvorsorge wird im Rentenalter besteuert. Es spielt keine Rolle ob es sich um einen Banksparplan oder zum Beispiel um eine Rentenversicherung handelt. Der Wohn-Riester ist die einzige riester-geförderte Altersvorsorge, die bereits vor den Renteneintritt nutzbar ist.
- Jeder Ehepartner muss einen eigenen Versorgungsanspruch aufbauen. Nicht berufstätige Hausfrauen erhalten die volle Grundzulage ohne einen Eigenbeitrag zu leisten, wenn der berufstätige Ehemann seinen eigenen Mindestbeitrag einzahlt.
- Nur ein Ehepartner muss voll rentenversicherungspflichtig sein. Der andere Ehepartner kann dann auch einen eigenen Riester-Vertrag abschließen.
- Es bleibt jedem überlassen, ob er den maximal förderfähigen Betrag oder einen geringeren Anteil seines Einkommens für die private Altersversorgung spart.
- Die maximale Höhe der Zulagen bekommen Sparer, die 4 Prozent des Jahresbruttoeinkommens vom Vorjahr sparen. Gewisse Mindestbeiträge sind aber einzuhalten.
- Die Förderung erfolgt mit Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage) bzw. Steuervergünstigung
- Zulagen oder Steuerersparnis: die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können auch als Sonderausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt wendet automatisch die für den Steuerpflichtigen günstigere Lösung an.
- Der Wohn-Riester ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Damit kann jede Person insoweit an der Riester-Förderung teilnehmen.
- Das Antragsverfahren wurde durch einen Dauerzulagenantrag vereinfacht. Der Dauerzulagenantrag kann vom Anbieter der Riester-Rente elektronisch gestellt werden.
- Die Vergünstigungen werden auch über die betriebliche Altersvorsorge werden gewährt; Allerdings nachteilig für Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse
- Es gibt nur einheitliche Tarife für Männer und Frauen auf Neuverträge für Riesterprodukte (so genannte Unisex-Tarife). Auf Frauen und Männer entfallen die daher gleichen Beiträge und Leistungen. Wegen der unterschiedlichen Lebenserwartung verteuern sich so - relativ gesehen - die Beiträge für Männer.
- Arbeitslosigkeit: Auch arbeitslose Riester-Sparer kommen in den Genuss der Riester-Förderung und müssen dafür 4 Prozent des Vorjahreseinkommens einzahlen, damit sie weiterhin die vollen Riesterzulagen erhalten.
- Ersatzleistungen: Auch so genannte Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kranken- oder Wintergeld müssen Riester-Sparer zur Berechnung der Zulagen aufführen.
- Beamte: Diese Berufsgruppe muss zusätzlich zum Zulagenantrag für die Riesterförderung eine Einwilligungserklärung bei ihrer zuständigen Besoldungsstelle einreichen.
- Hartz IV sicher: Geförderte Guthaben auf Riester-Verträgen sind "Hartz IV-sicher". Dies bedeutet, sie brauchen nicht als eigenes Vermögen eingesetzt werden, wenn Arbeitslosengeld II beantragt wird.
- Elternzeit: Sofern eine Elternzeit genommen wird, muss der Eltenzeit nehmende Partner in den ersten 36 Monaten nach der Geburt des Kindes eigene Beiträge auf einen Riester-Vertrag leisten, um die maximale Zulage zu erhalten. Die Einzahlungen richten sich nach dem Vorjahreseinkommen. Sofern kein eigenes Einkommen vorhanden war, beträgt die Mindestleistung für die volle Zulagenberechtigung die üblichen 60 Euro pro Jahr
- Kindergeld: Wenn der Anspruch auf Kindergeld verloren geht, kann auch keine Kinderzulage mehr beantragt werden. Es gilt daher, den Kindergeldanspruch möglichst lange aufrecht zu erhalten.
Voraussetzungen für förderungswürdige Riester-Anlagen
Zu den wichtigsten Kriterien und Voraussetzungen für die Anerkennung von förderungswürdigen Riester-Anlagen zählen:
- Das angelegte Kapital muss pfändungssicher sein.
- Das angelegte Kapital darf während der Ansparphase nicht beleihbar sein.
- Es muss garantiert sein, dass dem Anleger mindestens die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden.
- Transparenz: Es müssen regelmäßig Informationen über das angesammelte Kapital erfolgen.
- Eine Auszahlung darf erst ab dem 62. Lebensjahr (bei Vertragsschulss ab dem 01.01.2012) erfolgen.
- Es muss möglich sein, das bisher gesparte Kapital auf einen anderen Anbieter zu übertragen.
- Nur bei Erfüllung dieser Kriterien wird eine Form der privaten Altersvorsorge staatlich anerkannt und gefördert. Eine Zertifizierungsstelle überprüft die Erfüllung dieser und anderer Kriterien.